Zugänglichkeit für alle!

Am 28. Juni 2018, präsentierte die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, den Gesetzentwurf über die Zugänglichkeit öffentlicher Orte, öffentlicher Wege und kollektiver Wohngebäude. 

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(v.l.n.r.) Magnus Koerfer, Projektleiter des nationalen Kompetenzzentrums für Gebäudezugänglichkeit (CCNAB) - ADAPTH; Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration; Sandy Zoller, Ministerium für Familie, Integration und die Großregion

 

Die Pressekonferenz fand im Nationalhistorischen Museum (MNHA) in Gegenwart von Magnus Koerfer, dem Projektleiter des nationalen Kompetenzzentrums für Gebäudezugänglichkeit (Adapth), das vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion unterstützt wird, statt. Als einer der Partner des Ministeriums war Adapth maßgeblich an der Ausarbeitung der technischen Aspekte des Gesetzentwurfes beteiligt.

Die grundlegenden Rechte und insbesondere die uneingeschränkte Bewegungsmöglichkeit von Menschen mit einer Behinderung bilden die Basis des Gesetzentwurfes. Ziel ist es, gegen Ungleichheiten und Diskriminierungen vorzugehen und die Zugänglichkeit zu fördern.

Laut der Ministerin für Familie und Integration ist "eine Vorbedingung zur Ausübung dieses Rechtes der Zugang zum physischen Umfeld, der in Luxemburg leider allzu oft einem Hindernisparcours gleichkommt. Dieser Situation gilt es schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen."

Die Reform der Gesetzgebung verfolgt demnach drei konkrete Ziele, nämlich:

  • die Bestimmungen von Artikel 9 (Zugänglichkeit) des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im luxemburgischen Kontext umzusetzen;
  • mittelfristig ein „Design for all“ des baulichen Umfeldes zu erreichen. Dies beinhaltet eine Planung des physischen Umfeldes und der Dienstleistungen nach den Prinzipien des "Design for all", damit diese von jedem Benutzer, unabhängig von seinem Alter, seiner Größe und seinen physischen oder mentalen Fähigkeiten, genutzt werden können. Dieser Ansatz wird ebenfalls für bereits bestehende Bauten gelten. Hier sollen nachträgliche Anpassungen der öffentlichen Orte und Gebäude zu einer Zugänglichkeit für alle führen. Ohne diese progressive Angleichung der bereits bestehenden Bauten kann keine Chancengleichheit erreicht werden und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft bleibt somit illusorisch;
  • durch den Zugang zum öffentlichen physischen Umfeld es behinderten Menschen zu ermöglichen unabhängiger und selbstbestimmter zu leben und an allen Bereichen des Lebens teilzunehmen.

Magnus Koerfer schloss die Pressekonferenz mit Erläuterungen zu den aktuellen und zukünftigen Aufgaben des nationalen Kompetenzzentrums für Gebäudezugänglichkeit sowie einer Ortsbesichtigung ab. Anhand der Gebäulichkeiten des MNHA erklärte Magnus Koerfer den Nutzwert der Zugänglichkeitsbestimmungen des Gesetzentwurfes sowie die Kriterien, die ein Gebäude in ein für alle zugängliches Gebäude verwandeln.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion

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