Corinne Cahen, Taina Bofferding und Sam Tanson haben die Änderungen für die nächsten Kommunalwahlen vorgestellt

Am 2. September 2021 stellten die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, die Ministerin für Inneres, Taina Bofferding, und die Ministerin der Justiz, Sam Tanson, die Änderungen für die Kommunalwahlen 2023 vor.

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    Sam Tanson, Ministerin der Justiz
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    Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration
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    Taina Bofferding, Ministerin für Inneres

Die Ministerin für Inneres bestätigte den Termin für die nächsten Kommunalwahlen am 11. Juni 2023. Da die Parlamentswahlen im Oktober 2023 stattfinden werden, werden die Kommunalwahlen vorgezogen.

"Die Gemeinden sind das Herzstück unserer Demokratie. Entscheidungen, die hier getroffen werden, betreffen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar und sind im Alltag direkt spürbar. Daher müssen wir es unserer gesamten Bevölkerung ermöglichen, an den Kommunalwahlen teilzunehmen und sich in der Lokalpolitik einzubringen! Dafür setzt sich diese Koalition resolut ein!", betonte Taina Bofferding.

Die Vorverlegung der Kommunalwahlen hat zur Folge, dass einige Bestimmungen des Gemeindegesetzes angepasst werden müssen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Gelegenheit genutzt, die Art und Weise zu ändern, in der die Anzahl der Gemeinderäte einer Gemeinde bestimmt wird. Künftig wird das nationale Personenregister (RNPP) genutzt, um die Anzahl der Gemeinderäte zu bestimmen, eine Forderung die unter anderem auch von den Gemeinden selbst erhoben wurde.

Beteiligung von Nicht-Luxemburgern an den Kommunalwahlen

Alle Bürger müssen die Möglichkeit haben, an den Kommunalwahlen teilzunehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer ihres Aufenthalts. Um Ausländern den Zugang zum Wahlrecht zu erleichtern, hat die Regierung beschlossen, das Erfordernis eines fünfjährigen Wohnsitzes für alle nicht-luxemburgischen Bürger abzuschaffen, unabhängig davon, ob sie Europäer sind oder aus einem Drittland kommen.

Die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, erläuterte, dass in Zukunft jeder Bürger an den Kommunal- (und Europa-) Wahlen teilnehmen könne, unabhängig von der Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde.

Nach Angaben des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion und des Zentrums für interkulturelle und soziale Studien und Ausbildung (CEFIS) konnten sich 33% (75.226 Personen) vor den Wahlen 2017 nicht in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, weil sie nicht seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg lebten.

Die Ministerin für Familie und Integration betonte die Bedeutung und die Auswirkungen dieser Änderung: "Die Menschen erhalten das Wahlrecht, sobald sie in ihrer Gemeinde ankommen. Sie können unmittelbar am politischen Leben teilnehmen und sich leichter integrieren, indem sie sich für die politischen Entscheidungen interessieren, die ihr Leben betreffen."

Eine weitere wichtige Änderung zur Erhöhung der politischen Beteiligung betrifft die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Nicht-Luxemburger. Um mehr Nicht-Luxemburgern die Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen, will die Regierung die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Nicht-Luxemburger um 32 Tage verlängern. So wird der letzte Tag der Eintragung in das Wählerverzeichnis und damit der Tag der vorläufigen Schließung des Verzeichnisses vom 87. auf den 55. Tag vor den Wahlen verschoben.

Beschleunigtes Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof

Personen, die mit ihrer Beschwerde betreffend ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Schöffenrat erfolglos geblieben sind, haben die Möglichkeit, Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen.

Um potenziellen Antragstellern eine möglichst rasche Entscheidung über ihren Antrag zu ermöglichen, wurde das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof durch ein beschleunigtes Verfahren ersetzt, wie es beispielsweise bei der Verwaltungshaft bereits besteht. So wird das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entscheiden und seine Entscheidung innerhalb von zehn Tagen (statt wie bisher innerhalb von 21 Tagen) nach Einreichung des Antrags treffen.

Die Ministerin der Justiz betonte, wie wichtig es sei, die Fristen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis so weit wie möglich zu verkürzen: "Um die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Nicht-Luxemburger so einfach wie möglich zu machen, haben wir ein beschleunigtes Verfahren beim Verwaltungsgericht eingeführt. Diese Maßnahme wird es uns erlauben eine Menge Zeit bei dem gesamten Registrierungsprozess einzusparen. Unser oberstes Ziel bleibt es, die nicht-luxemburgischen Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozess einzubeziehen, denn wir betrachten das Wahlrecht als einen wesentlichen Faktor der Integration."

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz

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