Formular zur Beantragung der Energieprämie nun online verfügbar

Die von der Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, vorgeschlagene Energieprämie für Haushalte mit niedrigem Einkommen ist Teil des Maßnahmenpakets, das sich an Haushalte richtet, die von den steigenden Energiepreisen stark betroffen sind. Diese Energieprämie, die am 28. Februar 2022 auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, wurde am 18. März 2022 vom Regierungsrat gebilligt.

So werden Haushalte, die die Beihilfe für teure Lebenshaltungskosten (AVC) erhalten, je nach Zusammensetzung des Haushalts eine Energieprämie von mindestens 200 € und höchstens 400 € erhalten. Diese Energieprämie kann auch von Haushalten beantragt werden, die nicht für die AVC in Frage kommen, deren Einkommen aber bis zu 25% über dem für die AVC in Frage kommenden Einkommen liegt.

AVC-berechtigte Haushalte erhalten die Prämie automatisch - dies betrifft sowohl Haushalte, die die Zahlung bereits erhalten haben, als auch solche, die noch auf ihre Zahlung warten; AVC-Anträge, die aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze abgelehnt wurden, werden im Einklang mit den neuen Bestimmungen erneut geprüft, ohne dass der Antrag erneut eingereicht werden muss. Alle anderen Haushalte müssen ihren Antrag bis zum 30. September einreichen.

Das Formular "Demande en obtention d'une AVC/prime énergie" sowie die entsprechenden Tarife sind nun auf der Website des nationalen Solidaritätsfonds (FNS) und auf Guichet.lu verfügbar oder können direkt beim FNS oder beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Für Informationen über die AVC und die Energieprämie steht der FNS werktags von 08.30 - 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 49 10 81 - 999 zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse lautet avc.fns@secu.lu.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion

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