Präsentation der Halbzeitbewertung der im Nationalen Aktionsplan angekündigten Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2019-2024

Am 21. Dezember 2022 lud die Ministerin für Familie und Integration Corinne Cahen den Sektor, der sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzt, zur Vorstellung der Halbzeitbewertung der im Nationalen Aktionsplan angekündigten Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2019-2024 ein.

Als Koordinator hatte das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion diesen von KPMG Luxemburg erstellten Evaluierungsbericht in Auftrag gegeben.

14 Fachministerien wurden gebeten, mit einer Bestandsaufnahme der Maßnahmen, die ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche betreffen, dazu beizutragen. Sieben Workshops wurden abgehalten, um das Verständnis der Bewerter für das Feld zu vertiefen.

In der Präsentation stellte KPMG die Ergebnisse des Berichts vor. Die 13 vertretenen Ministerien erläuterten ihre abgeschlossenen oder laufenden Aktionen und Maßnahmen. Anschließend stellte Corinne Cahen abschließend die Empfehlungen aus der Bewertung vor und erläuterte die nächsten Schritte bis zur endgültigen Bewertung, die 2025 vorgelegt werden soll.

Zu den Empfehlungen gehören die Einrichtung eines Lenkungsausschusses, der sich aus Mitgliedern des interministeriellen Ausschusses für die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammensetzt, die Umbenennung der "Lenkungsgruppe" in "Beobachtungsgruppe" und ihre Verstärkung durch Mitglieder des Obersten Rates für Menschen mit Behinderungen (CSPH), des Zentrums für Gleichbehandlung (CET) und der Beratenden Kommission für Menschenrechte (CCHR), die Einführung eines Dashboards, der es ermöglicht, die Maßnahmen nach Ministerien und Themen progressiv zu verfolgen und gegebenenfalls schnell einzugreifen, sowie die Festlegung und Entwicklung geeigneter Leistungsindikatoren.

"Die Umsetzung der KPMG-Empfehlungen bringt eine ganze Reihe neuer Aufgaben für unser Ministerium mit sich, das die Rolle des Koordinators für die Umsetzung der CRDPH in Luxemburg übernimmt. Ich freue mich besonders, dass der Regierungsrat grünes Licht für die Beantragung neuer Stellen gegeben hat, die das bestehende Team verstärken werden. So werden wir gut aufgestellt sein, um die Umsetzung des NAP voranzutreiben", betonte die Ministerin für Familie und Integration Corinne Cahen.  

Der zweite Nationale Aktionsplan 2019-2024

In ihrem Koalitionsvertrag verpflichtete sich die Regierung, einen zweiten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der CRDPH für den Zeitraum von 2019 bis 2024 zu erstellen.

Dieser Aktionsplan umfasst 29 Prioritäten, 55 Ziele und 97 konkrete Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich die zuständigen Ministerien verpflichtet haben.

Um sicherzustellen, dass die im zweiten nationalen Plan thematisierten Themen mit den Themen übereinstimmen, die von Menschen mit Behinderungen in Luxemburg als am dringlichsten empfunden werden, wurde die Auswahl der Themen vom Obersten Rat für Menschen mit Behinderungen (Conseil supérieur des personnes handicapées, CSPH) zusammen mit der Steering Group "Aktionsplan" vorgenommen. Diese beiden Beratungsgremien setzen sich mehrheitlich aus Menschen mit Behinderungen und Vertretern von Behindertenverbänden zusammen.

 

Acht Themen wurden als vorrangig eingestuft:

1.      Bewusstseinsbildung (Art. 8 CRPD)

2.      Anerkennung der Rechtspersönlichkeit unter gleichen Bedingungen (Artikel 12 CRPD)

3.      Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft (Artikel 19 CRPD)

4.      Meinungs- und Redefreiheit und Zugang zu Informationen (Artikel 21 CRPD)

5.      Bildung (Artikel 24 CRPD)

6.      Gesundheit (Artikel 25 CRPD)

7.      Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 CRDPH)

8.      Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 CRPD)

 

Der Plan wurde vom Ministerium für Familie, Integration und Großregion in enger Abstimmung mit anderen Ministerien, Verbänden, verschiedenen Akteuren, dem CSPH und der Steering Group ausgearbeitet. Nun ist jedes Ministerium für die Umsetzung der verschiedenen im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, verantwortlich.

Für jede der 97 konkreten Maßnahmen werden ein Indikator und eine Frist angegeben.

Die Indikatoren und Fristen ermöglichten es dem externen Bewerter, im Laufe des Jahres 2022 eine erste Halbzeitevaluierung durchzuführen. Die Abschlussbewertung wird im Jahr 2025 stattfinden.

Lesen Sie den vollständigen Bericht über die "Halbzeitbewertung der der im Nationalen Aktionsplan angekündigten Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2019-2024" hier.

Weitere Informationen über den ersten und zweiten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion 

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