Hilfen und Prozeduren: Informationsversammlungen infolge der Unwetter im Süden Luxemburgs

Am 13. August fanden zwei Informationsversammlungen für die Geschädigten statt, die von den Gemeinden Petingen und Käerjeng in Anwesenheit der Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, organisiert wurden.

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In ihren Ansprachen ging die Ministerin auf die verschiedenen staatlichen Hilfsmaßnahmen sowie die Prozeduren ein.

Die Versammlungen wurden mit Fragerunden abgeschlossen, die es den von den Sturmschäden betroffenen Einwohnern ermöglichten, Antworten auf ihre Fragen und Anliegen zu bekommen.

Staatliche Hilfsmaßnahmen

Sozialhilfe und psychotraumatologische Betreuung

Ziel der Sozialhilfe ist es, die dringend notwendigen Ausgaben jener betroffenen Personen zu decken, die sich in einer schwachen wirtschaftlichen Lage befinden.

Um die Hilfe zu erhalten, müssen die Geschädigten das Formular Antrag zur Bewilligung einer sozialen Hilfe infolge einer Naturkatastrophe ausfüllen. Die Anträge müssen bis spätestens 1. November 2019 bei folgender Stelle eingereicht werden:

Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
L-2919 Luxemburg
Tel.: (+352) 247-86523
E-Mail: secretariatsolidarite@fm.etat.lu

Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion bietet neben der finanziellen Unterstützung auch eine psychotraumatologische Betreuung an.

Die ständige Gruppe für psychotraumatologische Betreuung (Groupe permanent d'encadrement psycho-traumatologique - GPEPT) setzt sich aus Fachleuten zusammen, die verschiedene Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Begleitung von Menschen und insbesondere im Bereich Psychotherapie und Psychotraumatologie einbringen können.

Die GPEPT stellt unter anderem die mittel-und langfristige psychotherapeutische und sozialpädagogische Begleitung der Opfer von kollektiv traumatisierenden Vorfällen sicher.

Betroffene Personen können sich an folgende Stelle wenden :

Sekretariat der Division "Solidarität" des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion           
Tel.: (+352) 247-86523          
E-Mail : secretariatsolidarite@fm.etat.lu

Prämien für die Renovierung einer Wohnung

Das Ministerium für Wohnungsbau gewährt Beihilfen für bestimmte Renovierungsarbeiten. Diese sind von der sozioökonomischen Situation und der Größe der Wohnung abhängig:

  • Beihilfe für Altbausanierungen
  • Zinssubvention
  • Zinsvergünstigung

Nähere Informationen erhalten Sie bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen unter der Nummer 8002 10 10 (gebührenfrei) oder auf der Internetseite des Ministeriums für Wohnungsbau (auf Französisch).

Hilfen für Unternehmen

Hilfen werden jedem kleinen und mittleren Unternehmen gewährt, das Schäden erlitten hat, die unmittelbar auf den Tornado zurückzuführen sind. Dieser Schaden kann Sachschäden an den Vermögenswerten, wie z. B. den Gebäuden, der Ausrüstung, den Maschinen oder den Lagerbeständen, sowie den mit dem erlittenen Schaden verbundenen Einkommensverlust beinhalten.

Betroffene Unternehmen können sich an folgende Stelle wenden :

Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft  
Tel.: (+352) 247-74704 von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr          
E-Mail: info.aide.pme@eco.etat.lu

Landwirtschaft

Von den Sturmschäden betroffene Landwirte können sich an Herrn Marc Weydert, Leiter der ASTA Diekirch (Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft) oder an das Sekretariat des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung wenden.

Kontakt :

  • ASTA-Diekirch
    Tel: (+352) 8033 93-1
  • Sekretariat des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung
    Tel: (+352) 478-2506

Weitere Informationen über alle Hilfen und praktische Details zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung finden Sie auch auf guichet.lu

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