Ausarbeitung des neuen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2019-2024)

Am 26. März 2019 organisierte das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion im Kulturzentrum von Bonnevoie eine Informationsveranstaltung im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK).

©MFAMIGR réunion-information-plan-action-crdph

Der neue Nationale Aktionsplan wird konkrete Maßnahmen enthalten, zu deren Umsetzung sich die luxemburgische Regierung im Zeitraum von 2019 bis 2024 verpflichtet hat, um die Situation von Menschen mit Behinderungen in Luxemburg zu verbessern und ihre effektive Beteiligung in allen Lebensbereichen zu fördern. Er wird somit den Prozess fortsetzen, der in den letzten Jahren durch den ersten Nationalen Aktionsplan eingeleitet wurde. Dieser war im Jahr 2012 ausgearbeitet worden.

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion koordiniert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Nichtsdestotrotz muss jedes Ministerium konkrete Schritte unternehmen, um die UNBRK in seinen jeweiligen Zuständigkeitsbereichen umzusetzen.

Ziel der Informationsveranstaltung war es einerseits, der Öffentlichkeit als Beispiel einen Teil des neuen Nationalen Aktionsplans vorzustellen, um die Ergebnisse der drei vorangegangenen Arbeitssitzungen zu veranschaulichen. Diese hatten es allen Beteiligten - Menschen mit Behinderungen, Vertretern von und für Menschen mit Behinderungen, Vertretern der zuständigen Ministerien - ermöglicht, aktiv an der Ausarbeitung des Aktionsplans 2019-2024 mitzuwirken.

Andererseits wurden die Teilnehmer über die nächsten Schritte informiert. Der neue Nationale Aktionsplan wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

In ihrer Rede dankte die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, all jenen, die an der Ausarbeitung dieses Aktionsplans mitgewirkt und auf diese Weise zur Beseitigung physischer Barrieren für Menschen mit Behinderungen und zur Chancengleichheit in Luxemburg beigetragen haben. Sie betonte auch, dass es wichtig sei, die betroffenen Personen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen: „Wir brauchen ihre Unterstützung, um uns Dinge vor Augen zu führen, an die wir allein nicht gedacht hätten, da wir mit diesen Problemen und Schwierigkeiten nicht konfrontiert sind. Ihr Beitrag ist daher für unsere Arbeit sehr wertvoll!“

Die Informationsveranstaltung endete mit einer Fragerunde, die an die Vertreter des Ministeriums gerichtet war. Die Fragen betrafen vor allem die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans und die enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ministerien im Bereich „Behinderung“.

Zum letzten Mal aktualisiert am