Präsentation des Gesetzesentwurfes zur Qualität der Dienstleistungen für ältere Menschen

Am 30. Januar 2020 stellte die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, den Gesetzesentwurf zur Qualität der Dienstleistungen für ältere Menschen vor.

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(v.l.n.r.) Claude Sibenaler, Leiter der Abteilung für ältere Menschen; Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration; Thierry Welter, Leiter der Abteilung für sozio-familiäre Einrichtungen

Wie im Regierungsprogramm 2018-2023 vorgesehen, überarbeitet der vorgestellte Gesetzesentwurf den Teil betreffend ältere Menschen des Gesetzes vom 8. September 1998, welches die Beziehungen zwischen Staat und Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Familie und Therapie regelt (ASFT-Gesetz). Dieses organisiert die Tätigkeiten der Dienstleistungserbringer, welche in den Bereichen Langzeitaufenthalte in Unterkunftsstrukturen für ältere Menschen, häusliche Pflege und aktives Altern arbeiten.

"Ziel ist es, die Qualität der Angebote, der Dienstleistungen und der Infrastrukturen für ältere Menschen zu verbessern, sowie eine größere Transparenz, insbesondere in Bezug auf die Preise, zu gewährleisten", sagte Corinne Cahen. Die Ministerin betonte, dass jeder die freie Wahl haben muss, wo und wie er leben will – in jedem Alter!

Drei innovative Schwerpunkte

Die Maßnahmen im Gesetzesentwurf sind auf drei innovative Schwerpunkte ausgerichtet:

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement zielt sowohl auf die Qualität der Struktur als auch auf die Qualität der Prozesse ab, die von den Trägern der Einrichtungen implementiert werden müssen.

Im Gesetzesentwurf sind daher die zu erbringenden Leistungen aufgeführt. Die Infrastruktur- und Ausstattungsanforderungen werden ebenfalls definiert.

Der Gesetzesentwurf führt das Konzept der allgemeinen Verordnung ein und definiert deren Elemente, insbesondere das Projekt zur Entwicklung und der Weiterentwicklung der Einrichtung. Dieses bildet den Grundstein des Qualitätsmanagements und definiert Schlüsselelemente wie die Zielgruppe der Dienstleistungen, das Dienstleistungsangebot, das allgemeine oder gegebenenfalls auf die spezifischen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnittene Betreuungskonzept, das anzuwendende Beschwerdemanagement, die angewandte Preis- und Tarifpolitik sowie die Mittel zur Gewährleistung der internen und externen Kommunikation.

Die nötigen beruflichen Qualifikationen und fachlichen Kompetenzen der Direktionsbeauftragten und des Betreuungspersonals sind ebenfalls festgehalten. Das Augenmerk liegt insbesondere auf den fachlichen Fähigkeiten und der spezifischen Fortbildung des Betreuungspersonals. Zusätzlich zu den Ausbildungsanforderungen in der Palliativpflege wird ein Standard für die Ausbildung im Bereich der psycho-geriatrischen Versorgung eingeführt. Darüber hinaus, muss das Betreuungspersonal mindestens zwei der luxemburgischen Amtssprachen, eine davon Luxemburgisch, verstehen und sich in ihnen ausdrücken können.

Jede Einrichtung muss ein Qualitätsmanagementsystem einrichten, mit dem Angebote und Konzepte regelmäßig bewertet werden können: sowohl jene, die im Entwicklunsgprojekt der Einrichtung vermerkt sind, als auch jene, die im mit den Nutzern geschlossenen Vertrag festgehalten wurden.

Transparenz

Der Gesetzesentwurf sieht die Erstellung eines Registers vor, in dem die Dienstleistungen und Angebote der Einrichtungen und deren Kosten aufgeführt sind. Dieses Register wird die Transparenz im Vergleich zur aktuellen Situation erheblich verbessern und den Verbraucherschutz erhöhen.

Flexibilität

Den Trägern der Einrichtungen wird ein größtmögliches Maß an Flexibilität bei der Organisation der von ihnen verantworteten Dienstleistungen eingeräumt. Der Gesetzesentwurf definiert lediglich eine minimale Basis in Bezug auf Infrastruktur und Ausstattung, Angebote und Dienstleistungen, und Betreuungspersonal, die jede Einrichtung weiterentwickeln kann.

Mehr Flexibilität ist auch in Bezug auf die Aufgaben des Direktionsbeauftragten gegeben, welcher unter bestimmten Umständen zwei oder mehrere Einrichtungen gleichzeitig leiten kann.

Weitere Beispiele für Flexibilität sind die freie Wahl des Qualitätsmanagementsystems oder die Verringerung des Verwaltungsaufwands im Rahmen der Zulassungskontrolle.

Zusätzliche Neuerungen sind die Umbenennung des "Club Senior" in "Club Aktiv Plus", die Fusion der CIPA (Integrierte Seniorenwohnheime) und der Pflegeheime, die zu Unterkunftsstrukturen für ältere Menschen werden, oder noch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Hohen Seniorenrat.

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