Ich habe eine Zulassung - was nun?

©MFAMIGR Poster Inklusionsassistent DE4

 

Nach Erhalt der Zulassung werden der Inklusionsassistent und die Assistenzdienste in eine im Amtsblatt (Journal officiel) veröffentlichte Liste eingetragen. Die zugelassenen Inklusionsassistenten und Assistenzdienste werden je nach Fachgebiet aufgeführt.

Bevor ein Antrag auf Assistenz gestellt wird, müssen die Begünstigten, das heißt der Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und sein Arbeitgeber, einen passenden Inklusionsassistenten oder Assistenzdienst aus der Liste auswählen.

Der Assistenzantrag wird dann gemeinsam vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber und vom Inklusionsassistenten oder Assistenzdienst, mithilfe eines von der ADEM erstellten Formular, eingereicht.

Die ADEM, an die der Assistenzantrag gerichtet wird, bewertet das Dossier und gewährt oder verweigert die Kostenübernahme der Assistenzleistung.

Wird der Antrag gewährt, kann der Inklusionsassistent oder Assistenzdienst mit der Ausführung seiner Aufgaben beginnen.

Vergütung

Die Vergütung des Inklusionsassistenten/Assistenzdienstes wird vom Beschäftigungsfonds (Fonds pour l’Emploi) für die im individuellen Projekt vorgesehene Anzahl von Stunden und Dauer übernommen.

Die Kosten für die Erstellung des individuellen Inklusionprojektes durch den Inklusionsassistenten/Assistenzdienst, einschließlich einer möglichen Überarbeitung, werden pauschal mit 2.000€ vergütet.

Hinzu kommt ein Stundenlohn von pauschal 50€, einschließlich aller Steuern und Abgaben (Index 794,54). Dieser Betrag wird an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Die Stundenzahl wird festgelegt anhand der Dauer des Arbeitsvertrags, beziehungsweise der Dauer der Beschäftigungsmaßnahme der ADEM, des Angestellten mit einer Behinderung oder mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit:

  • maximal 150 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 12 und weniger als 18 Monaten,
  • maximal 225 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 18 und weniger als 24 Monaten,
  • maximal 300 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 24 Monaten.

Die Zahlung erfolgt gegen Vorlage von vierteljährlichen Abrechnungen, die vom Inklusionsassistenten/Assistenzdienst erstellt, vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gegengezeichnet und an die ADEM geschickt werden.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die ADEM.

Die ADEM bearbeitet, bewertet und entscheidet über die von den potenziellen Begünstigten eingereichten Assistenzanträge. Sie begleitet die Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Verfahrens und kümmert sich um die Vergütung des Inklusionsassistenten/Assistenzdienstes.

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