Studie über das Auftreten von Clustern in bestimmten Strukturen für ältere Menschen
Untenstehend finden Sie das Lastenheft sowie den Bericht zur unabhängigen Studie, die von der Regierung auf Antrag der Abgeordnetenkammer vom 1. April 2021 in Auftrag gegeben wurde und die sich auf das Auftreten von Clustern in bestimmten Wohnstrukturen für ältere Menschen bezieht.
- 28. April 2021: Lastenheft der Studie (auf Französisch)
- 10. Juli 2021: "Waringo"-Bericht (auf Französisch)

Die Einladung zur Impfung
Sie haben die Einladung zur Impfung erhalten, verstehen die Anweisungen aber nicht richtig? Sie wollen sich sicher sein, alles richtig zu machen?
Schauen Sie sich hier das Modell für die Einladung in leichter Sprache an.
Und dazu noch die Beschreibung, auch in leichter Sprache: Die Impfung - Schritt für Schritt erklärt.
Empfehlungen für Träger von Wohnstrukturen und Fachkräfte
- Recommandations COVID-19 aux gestionnaires des Maisons de soins, CIPA et Logements encadrés (26.10.2022)
- Recommandations COVID-19 aux aux gestionnaires de réseaux d'aides et de soins et de centres psycho-gériatriques (26.10.2022)
- Empfehlungen für Heimhilfe- und Altenpflegenetze sowie psycho-geriartrische Zentren (14.07.2022)
- Empfehlungen für Alters- und Pflegestrutkuren sowie betreute Wohnstrukturen (14.07.2022)
- Empfehlungen für Alters- und Pflegestrukturen sowie betreute Wohnstrukturen (01.07.2022)
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant l'accompagnement de patients en fin de vie (auf Französisch)
- Loi du 30 juin 2022 portant modification de la loi modifiée du 17 juillet 2022 sur les mesures de lutte contre la pandémie Covid-19 et portant modification de la loi modifiée du 24 juin 2020 portant introduction de mesures temporaires relatives à la loi communale modifiée du 13 décembre 1988 et à la loi modifiée du 27 mars 2018 portant organisation de la sécurité civile dans le cadre de la lutte contre le Covid-19 (30.06.2022)
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant l'accompagnement de patients en fin de vie (auf Französisch)
- Empfehlungen für Alters- und Pfleegestrukturen sowie betreute Wohnstrukturen (11.03.2022)
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant les recommandations émises à l'attention des gestionnaires de Maisons de soins, CIPA et Logements encadré
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant l'accompagnement de patients en fin de vie
- Stratégie EPI
- Loi du 11 mars 2022 portant modification de la loi modifiée du 17 juillet 2020 sur les mesures de lutte contre la pandémie Covid-19 (11.03.2022)
- Empfehlungen an Heimhilfe- und Altenpflegenetze sowie psycho-geriartrische Zentren (11.03.2022)
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant les recommandations émises à l'attention des gestionnaires de réseaux d'aide et de soins et de centres psycho-gériatriques
- Stratégie EPI
- Loi du 11 mars 2022 portant modification de la loi modifiée du 17 juillet 2020 sur les mesures de lutte contre la pandémie Covid-19 (11.03.2022)
- Verordnung der Gesundheitsdirektion für Betreuungseinrichtungen für Personen mit Handicap (11.02.2022)
- Empfehlungen für Alters- und Pfleegestrukturen sowie betreute Wohnstrukturen (11.02.2022)
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant les recommandations émises à l'attention des gestionnaires de Maisons de soins, CIPA et Logements encadré (11.02.2022)
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant l'accompagnement de patients en fin de vie (11.02.2022)
- Stratégie EPI
- Loi du 11 février 2022 portant modification de la loi modifiée du 17 juillet 2020 sur les mesures de lutte contre la pandémie Covid-19 (11.02.2022)
- Empfehlungen an Heimhilfe- und Altenpflegenetze sowie psycho-geriartrische Zentren (12.02.2022)
- Ordonnance de la Direction de la Santé concernant les recommandations émises à l'attention des gestionnaires de réseaux d'aide et de soins et de centres psycho-gériatriques
- Stratégie EPI
- Loi du 11 février 2022 portant modification de la loi modifiée du 17 juillet 2020 sur les mesures de lutte contre la pandémie Covid-19 (11.02.2022)
- Empfehlungen an die Leiter von Heimhilfe- und Altenpflegenetzen und an die Leiter von psycho-geriatrischen Zentren (17.12.2021)
- Empfehlungen für Alters - und Pflegestrukturen sowie betreute Wohnstrukturen (19.10.2021)
- Verordnung der Gesundheitsdirektion im Rahmen der Empfehlungen für Alters - und Pflegestrukturen sowie betreute Wohnstrukturen (18.10.2021 - auf Französisch)
- Serologie oder Antikörpertest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (15.10.2021 - auf Französisch)
- Empfehlungen an die Leiter von Heimhilfe- und Altenpflegenetzen und von psycho-geriatrischen Zentren (19.10.2021 - auf Französisch)
- Verordnung der Gesundheitsdirektion über Massnahmen im Falle eines Notfalls in Wohn - und Tagestrukturen für Menschen mit Behinderungen (französische Fassung / 01.10.2021)
- Verordnung der Gesundheitsdirektion im Rahmen der Empfehlungen für Alters - und Pflegestrukturen sowie betreute Wohnstrukturen (französische Fassung / 22.09.2021)
- Empfehlungen an die Leiter von Heimhilfe- und Altenpflegenetzen und an die Leiter von psycho-geriatrischen Zentren (französische Fassung / 29.09.2021)
- Empfehlungen für Alters - und Pflegestrukturen sowie betreute Wohnstrukturen (französische Fassung / 22.09.2021)
- Verordnung der Gesundheitsdirektion zu Selbsttests in Wohnstrukturen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, sowie Hilfs-und Pflegenetzwerken, psycho-geriatrische Zentren, Tagesbetreuung, propädeutische Zentren und geschützten Werkstätten. (30.06.2021)
- Verordnung der Gesundheitsdirektion zu Selbsttests in Wohnstrukturen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, sowie Hilfs-und Pflegenetzwerken, psycho-geriatrische Zentren, Tagesbetreuung, propädeutische Zentren und geschützten Werkstätten. (12.04.2021)
- Empfehlung an Hilfs- und Pflegenetzwerke und psycho-geriatrische Zentren zur Ansteckungsvermeidung nach der Impfung (11/03/2021)
- Empfehlung an Wohnstrukturen für ältere Menschen und behinderte Menschen zur Ansteckungsvermeidung nach der Impfung (22/02/2021)
- Leitlinie für Träger von Wohnstrukturen für ältere Menschen, im Anschluss an die „temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (22.06.2020, gilt ab dem 25.06.2020)
Bereiche "Ältere Menschen" und "Behinderung"
- Brief der Ministerin für Familie und Integration an die Direktionen von Alters- und Pflegeheimen (französische Fassung) (23/12/2020)
- Brief der Ministerin für Familie und Integration und der Ministerin für Gesundheit an die Angehörigen der Bewohner von Alters- und Pflegeheimen (deutsche Fassung / französische Fassung / luxemburgische Fassung) (28/10/2020)
- Brief der Ministerin für Familie und Integration an die Direktionen von Alters- und Pflegeheimen (luxemburgische Fassung) (28/10/2020)
- Brief der Ministerin für Familie und Integration an die Empfänger von Hilfs- und Plegeleistungen und an ihre Angehörige (deutsche Fassung / französische Fassung / luxemburgische Fassung) (28/10/2020)
- Brief der Ministerin für Familie und Integrationan die Angehörigen der Bewohner von Wohnstrukturen für Menschen mit Behinderung (deutsche Fassung / französische Fassung / luxemburgische Fassung) (28/10/2020)
Mitteilung vom 9. Dezember 2020 an die Träger und Direktoren von Wohnstrukturen für ältere Menschen:
Nach der Bereitstellung von Antigentests durch die Regierung, nach der Veröffentlichung der entsprechenden Empfehlungen und nach einer Sitzung des Regierungsrates am 09. Dezember 2020 laden die Ministerin für Familie und Integration und die Gesundheitsministerin die Träger von Wohnstrukturen für ältere Menschen dazu ein, Besucher, die sich in die Zimmer der Bewohner begeben, mit Hilfe eines Antigentests zu testen. Diese Möglichkeit sollte den Besuchern bis Mitte Januar 2021 angeboten werden. Die beiden Ministerinnen möchten daran erinnern, dass selbst im Falle eines negativen Ergebnisses die Besucher weiterhin verpflichtet sind, die Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Das Tragen von Masken, die Hygienevorschriften und der Abstand zwischen den Menschen sind weiterhin zu respektieren.
Untenstehend die vorigen Empfehlungen von Ministerium für Familie, Integration und die Grossregion, COPAS und FEDAS, welche durch die Leitlinie für Träger von Wohnstrukturen für ältere Menschen ersetzt wurden:
- Visites dans les structures pour personnes âgées dans le cadre du déconfinement progressif: recommandations pour la prévention des infections à SARS-COV-2 (20.05.2020)
- Alignement des sorties des structures d’hébergements pour personnes âgées aux recommandations pour la population générale (20.05.2020)
- Recommandation relative à l'accès des professionnels de santé et des professionnels prestant des soins à la personne aux structures d’hébergement pour personnes âgées et pour personnes en situation de handicap (15.05.2020)
FAQ: Besuche in Wohnstrukturen für ältere Menschen
Kann ich einen Bewohner in einer Wohnstruktur für ältere Menschen besuchen?
Familienbesuche unterliegen keinen Einschränkungen mehr, sofern die "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) respektiert werden.
Die Träger der Wohnstrukturen für ältere Menschen sind für die Sicherheit in ihren Einrichtungen verantwortlich und sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Gesundheitsempfehlungen des Gesundheitsministeriums respektiert werden.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Besuche, sollen sich Interessierte direkt an die Struktur wenden.
Kann ich einen Bewohner am Lebensende in einer Wohnstruktur für ältere Menschen besuchen?
Familienbesuche unterliegen keinen Einschränkungen mehr, sofern die "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) respektiert werden.
Die Träger der Wohnstrukturen für ältere Menschen sind für die Sicherheit in ihren Einrichtungen verantwortlich und sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Gesundheitsempfehlungen des Gesundheitsministeriums respektiert werden.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Besuche, sollen sich Interessierte direkt an die Struktur wenden.
Bei einem Besuch bei einem Bewohner am Lebensende, der an COVID-19 leidet, muss der Besucher Schutzkleidung tragen und dieselben Hygieneregeln wie das Pflegepersonal beachten.
Kann ich einen positiv auf COVID getesteten Bewohner in einer Wohnstruktur für ältere Menschen besuchen?
Besuche bei einem Bewohner der sich in Isolation, Quarantäne oder Selbstisolation befindet sind nicht gestattet, es sei denn, der Bewohner befindet sich am Lebensende.
Können auch Kinder einen Bewohner in einer Wohnstruktur für ältere Menschen besuchen?
Familienbesuche unterliegen keinen Einschränkungen mehr, sofern die "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) respektiert werden.
Die Träger der Wohnstrukturen für ältere Menschen sind für die Sicherheit in ihren Einrichtungen verantwortlich und sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Gesundheitsempfehlungen des Gesundheitsministeriums respektiert werden.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Besuche, sollen sich Interessierte direkt an die Struktur wenden.
Welche Hygienevorschriften und Schutzmaβnahmen müssen bei Besuchen in Wohnstrukturen für ältere Menschen beachtet werden?
Die Besuche finden unter der Beachtung der "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) statt.
Die Träger der Wohnstrukturen für ältere Menschen sind für die Sicherheit in ihren Einrichtungen verantwortlich und sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Gesundheitsempfehlungen des Gesundheitsministeriums respektiert werden.
Sind Ausgänge aus Wohnstrukturen für ältere Menschen für Konsultationen von Zahnärzten und Fachärzten sowie für Krankenhausaufenthalte und -besuche erlaubt?
Ausgänge unterliegen keinen Einschränkungen mehr, sofern die "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) respektiert werden.
Die Träger der Wohnstrukturen für ältere Menschen sind für die Sicherheit in ihren Einrichtungen verantwortlich und sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Gesundheitsempfehlungen des Gesundheitsministeriums respektiert werden.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Ausgänge, sollen sich Interessierte direkt an die Struktur wenden.
Sind Ausgänge aus Wohnstrukturen für ältere Menschen generell erlaubt?
Ausgänge unterliegen keinen Einschränkungen mehr, sofern die "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) respektiert werden.
Die Träger der Wohnstrukturen für ältere Menschen sind für die Sicherheit in ihren Einrichtungen verantwortlich und sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Gesundheitsempfehlungen des Gesundheitsministeriums respektiert werden.
Für weitere Informationen über den Ablauf der Ausgänge, sollen sich Interessierte direkt an die Struktur wenden.
FAQ: Zugang von Gesundheits- und Körperpflegefachkräften zu Wohnstrukturen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Haben externe Fachkräfte Zugang zu Wohnstrukturen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen?
Der Zugang von Gesundheits- und Körperpflegefachkräften unterliegt keinen Einschränkungen mehr, sofern die "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) respektiert werden.
Welche Hygienevorschriften und Schutzmaβnahmen müssen bei den Leistungen beachtet werden?
Die Leistungen der Gesundheits- und Körperpflegekräfte finden unter der Beachtung der "temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsdirektion für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) statt.
Antrag auf Bescheinigung für Urlaub zur Unterstützung der Familie im Rahmen des Kampfes gegen die Covid-19-Pandemie
Achtung! Der Urlaub zur Unterstützung der Familie ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaub aus familiären Gründen bei Quarantäne oder Isolation eines Kindes. Personen, die den Urlaub aus familiären Gründen bei Quarantäne oder Isolation eines Kindes beantragen möchten, können die entsprechende Rubrik auf guichet.lu besuchen oder sich an die Nationale Gesundheitskasse wenden (CNS, Tel.: 27 57 1).
Im Rahmen der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19-Coronavirus hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion einen "Urlaub zur Unterstützung der Familie" eingeführt, um es Angestellten und Selbständigen zu ermöglichen, nach der Schließung einer Tages-, Ausbildungs- oder Arbeitsstruktur eine erwachsene Person mit einer Behinderung oder eine ältere Person zu betreuen.
Da manche Strukturen nicht in der Lage sein werden, ihre Tätigkeit unmittelbar nach dem Ende des Krisenzustands wieder in vollem Umfang aufzunehmen, und nicht sofort wieder alle Plätze wie gewohnt verfügbar sein werden, hält es die Regierung für unerlässlich, dass der Urlaub zur Unterstützung der Familie für eine bestimmte Zeit, über die Erklärung des Endes des Krisenzustands hinaus, beibehalten wird.
Folglich kann ein Urlaub zur Unterstützung der Familie bis einschließlich 25. November 2021 beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Urlaub endet, wenn die zugelassene Struktur den Minister über die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit oder eines Teils ihrer Tätigkeit und die Verfügbarkeit eines Platzes in der zugelassenen Struktur für den Benutzer benachrichtigt.
Öffentlich Bedienstete durchlaufen nun das gleiche Verfahren für die Beantragung von Urlaub zur Unterstützung der Familie wie Angestellte und Selbständige.
Die Bedingungen und Modalitäten des Urlaubs
Ein Arbeitnehmer, Selbständiger oder öffentlich Bediensteter hat Anspruch auf Urlaub zur Unterstützung der Familie, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, das heißt, wenn:
- die zugelassene Struktur, die sich unter normalen Umständen um die erwachsene Person mit einer Behinderung oder um die ältere Person kümmert, ihre Aktivitäten oder einen Teil ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Krisenzustand eingestellt hat;
- der private Angestellte, öffentlich Bedienstete oder Selbständige sich zu Hause um die erwachsene Person mit einer Behinderung oder um die ältere Person, bei der er wohnt, kümmert.
Falls erforderlich, können sich mehrere Personen, die mit der erwachsenen Person mit einer Behinderung oder mit der älteren Person in derselben Wohnung leben, abwechselnd Urlaub zur Unterstützung der Familie nehmen. In diesem Fall muss jede Person, die den Urlaub in Anspruch nehmen möchte, ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular einreichen.
Der Urlaub kann zwischen den Mitgliedern eines Haushalts aufgeteilt werden, kann aber nicht gleichzeitig von ihnen in Anspruch genommen werden.
Wenn der Urlaub in mehreren Abschnitten genommen wird (also aufgeteilt), muss die Person, die den Urlaub erhält, kein neues Formular ausfüllen und einsenden. Das erste Formular ist auch im Falle einer möglichen Verlängerung des Urlaubs zur Unterstützung der Familie ausreichend.
Wenn mehr als ein Mitglied eines Haushaltes erwerbstätig ist und ein Mitglied eine Tätigkeit ausübt, die in der aktuellen Situation strategisch wichtig ist (z.B. Angehörige der Gesundheitsberufe), wird empfohlen, dass der Urlaub zur Unterstützung der Familie von dem anderen Mitglied des Haushaltes in Anspruch genommen wird.
Der Urlaub zur Unterstützung der Familie kann bis einschließlich 25. November 2021 beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Urlaub endet, wenn die zugelassene Struktur den Minister über die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit oder eines Teils ihrer Tätigkeit und die Verfügbarkeit eines Platzes in der zugelassenen Struktur für den Benutzer benachrichtigt.
Das Antragsverfahren und die einzureichenden Belege
Die Person, die den Urlaub zur Unterstützung der Familie in Anspruch nehmen muss, muss ihren Arbeitgeber, den Vertreter des Arbeitgebers oder ihren Verwaltungsleiter so schnell wie möglich mündlich oder schriftlich informieren.
Danach muss der Arbeitnehmer, Selbständige oder öffentlich Bedienstete den Minister bitten, die Notwendigkeit des Urlaubs zur Unterstützung der Familie zu bestätigen.
Das Formular muss von der Person ausgefüllt werden, die den Urlaub zur Unterstützung der Familie in Anspruch nehmen soll. Das Formular kann nachstehend heruntergeladen werden, indem Sie auf den Antrag auf Bescheinigung klicken:
Antrag auf Bescheinigung für Urlaub zur Unterstützung der Familie im Rahmen des Kampfes gegen die Covid-19-Pandemie
Dem Antrag müssen folgende Belege beigefügt werden:
- eine Wohnsitzbescheinigung des Antragstellers und der zu betreuenden Person;
- eine Bescheinigung über die Eintragung der betreuten Person in der zugelassenen Struktur oder eine Kopie des Arbeitsvertrags des Arbeitnehmers mit einer Behinderung, der in einer geschützten Werkstatt oder einer anderen Arbeitsstruktur arbeitet;
- eine Bescheinigung der zugelassenen Struktur, in der bestätigt wird, dass für die ältere Person oder die volljährige Person mit einer Behinderung aufgrund der vollständigen oder teilweisen Schließung der zugelassenen Struktur kein Betreuungsplatz mehr verfügbar ist;
- eine Beschreibung der Missionen der zugelassenen Struktur die sich außerhalb Luxemburgs befindet.
Personen, die bereits Urlaubstage zur Unterstützung der Familie gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 3. April 2020 zur Einführung eines Urlaubs zur Unterstützung der Familie im Rahmen des Kampfes gegen den Covid-19 in Anspruch genommen haben, brauchen als Nachweis nur den in Punkt 3 vorgesehenen Beleg einzureichen (Bescheinigung über die Schließung einer Struktur und die Nichtverfügbarkeit eines Betreuungsplatzes).
Das ordnungsgemäß unterzeichnete Formular und die entsprechenden Belege sind an das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion zu senden:
- per E-Mail: soutien.familial@fm.etat.lu (Scan oder PDF mit digitaler LuxTrust-Unterschrift);
oder
- per Post: 13c, rue de Bitbourg, L - 1273 Luxembourg.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, schickt das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion dem Antragsteller eine unterzeichnete Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung zurück, die als ärztliche Bescheinigung für den/die Arbeitgeber und die nationale Gesundheitskasse (CNS) gilt.
Schließlich schickt die Person, die den Urlaub nimmt, ein Exemplar der vom Minister für Familie und Integration unterzeichneten Bescheinigung an die CNS UND das andere Exemplar an den Arbeitgeber.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion: soutien.familial@fm.etat.lu.