Interministerieller Ausschuss für Zusammenleben

Der interministerielle Ausschuss, vorgesehen im geänderten Gesetz vom 16. Dezember 2008 zur Integration von Ausländern in Luxemburg, erstellt den Nationalen Aktionsplan für Integration (PAN) und überwacht dessen Umsetzung. 

Unter der Leitung der Abteilung für interkulutrelles Zusammenleben soll das Gremium insbesondere dem Bedarf an Koordination, Bündelung, Austausch und Schaffung von Synergien im Hinblick auf eine übergreifende und nachhaltige Integrationspolitik gerecht werden. 

Zusammensetzung des Ausschusses

Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern von 13 Ministerien und zwei Verwaltungen zusammen:

Um den Austausch mit den Akteuren vor Ort zu fördern, lädt der Ausschuss mehrmals im Jahr Vertreter der Zivilgesellschaft zu den Sitzungen ein und tagt dann als erweitertes Gremium. 

Berichte des erweiterten Ausschusses

Anbei finden Sie die Berichte der erweiterten Ausschuss-Sitzungen im PDF-Format: 

 

 

 

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