Nationaler Ausländerrat (CNE)

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In Luxemburg, einem Land mit mehr als 200 Nationalitäten, ist der Nationale Ausländerrat (Conseil national pour étrangers - CNE) als Beratungsorgan der Regierung für alle Fragen in Bezug auf Ausländer und ihre Integration zuständig.

Die Aufgaben des CNE

Der Nationale Ausländerrat wurde per Gesetz vom 16. Dezember 2008 eingerichtet und hat den Auftrag, „sich auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der Regierung mit allen Problemstellungen im Zusammenhang mit Ausländern und deren Integration zu befassen“.

Der Ausländerrat kann also auf zwei Arten tätig werden:

  • entweder legt die Regierung dem CNE ein Projekt vor (z. B. einen Gesetzentwurf) und befragt ihn nach seiner Meinung,
  • oder der CNE beschließt selbst, der Regierung einen Vorschlag zu unterbreiten, den er im Sinne der Verbesserung der Lebenssituation von Ausländern und deren Familien für sinnvoll erachtet.

Der CNE muss der Regierung jedes Jahr einen Bericht über die Integration der Ausländer in Luxemburg vorlegen.

Die Mitglieder des CNE 

Der Nationale Ausländerrat setzt sich aus 34 ordentlichen Mitgliedern zusammen, darunter:

  • 22 Ausländervertreter/-innen,
  • 12 Mitglieder vertreten die Arbeitgeberverbände (4), die Gewerkschaften (4), den luxemburgischen Städte- und Gemeindeverband SYVICOL (1), die Zivilgesellschaft (2) und die Flüchtlinge (1). 

Seit den letzten Wahlen im Januar 2018 setzt sich der CNE folgendermaßen zusammen: Liste der für die Dauer von fünf Jahren (2018-2022) ernannten Mitglieder

Die Stellungnahmen und der Tätigkeitsbericht des CNE

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