Politische Partizipation

Warum wählen?

Durch die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 wähle ich auf direktem Wege die Gemeinderäte, die in den nächsten 6 Jahren meine Interessen und die meiner Gemeinde vertreten werden.

Lassen Sie uns zahlreich an den Wahlen teilnehmen, damit unsere Stimme bei den politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene gehört wird!

Wer kann wählen?

Um mich in die Wählerlisten eintragen zu lassen, muss ich folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ich bin am 11. Juni 2023 (dem Wahltag) 18 Jahre alt.
  • Ich kann mich zu jedem Zeitpunkt im Bürgeramt meiner Gemeinde einschreiben, allerdings spätestens 55 Tage vor den nächsten Kommunalwahlen.
  • Ich habe das Wahlrecht in meinem Herkunftsland und in Luxemburg nicht verloren. Ich bin nicht von einem Richter zu einer Kriminalstrafe verurteilt worden. Ich bin nicht von einem Richter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, bei der der Richter mir auch das Wahlrecht entzogen hat *.

Durch meine Registrierung wird mein Wahlrecht zur Wahlpflicht.

Mein Recht ist ein Doppeltes: Ich kann für die Kandidaten stimmen, die sich zur Wahl stellen. Ich kann auch selbst als Kandidat für die Kommunalwahlen antreten.

*Achtung: Ich kann immer noch wählen, wenn ich mein Wahlrecht in meinem Heimatland verloren habe, weil ich nach Luxemburg gezogen bin.

Wie kann ich mich einschreiben?

Option 1: Ich schreibe mich online ein

Ich habe die Möglichkeit, mich ab sofort und bis spätestens 55 Tage vor dem Wahltag über das Portal Guichet.lu mit meinem LuxTrust-Zertifikat elektronisch einzutragen.

Dieser Vorgang dauert nur wenige Minuten und ich erspare mir den Gang zur Gemeindeverwaltung meines Wohnortes.

Achtung: Mein LuxTrust-Produkt muss ein aktiviertes Zertifikat haben.

Wie aktiviere ich mein LuxTrust-Produkt?

 

Option 2: Ich schreibe mich in meiner Gemeinde ein

Ich kann ab sofort und bis spätestens 55 Tage vor dem Wahltag mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Gemeindeverwaltung meines Wohnortes gehen.

  • Ich zeige meinen Personalausweis oder Reisepass dem Mitarbeiter des Bürgeramtes.
  • Ich fülle die von der Gemeinde bereitgestellten Formulare aus (Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -datum usw.). Mit meiner Einschreibung in die Wählerlisten verpflichte ich mich, an den Wahlen teilzunehmen.

 

Gut zu wissen:

Wenn ich einmal registriert bin, werde ich automatisch für die nächsten Kommunalwahlen erneut angemeldet und meine Stimme ist obligatorisch.

Im Falle eines Umzugs erfolgt die Übertragung auf die Wählerlisten meiner neuen Wohngemeinde automatisch.

 

Info :

Ich kann jederzeit beantragen, aus dem Wählerverzeichnis gestrichen zu werden. Dazu muss ich mich an meine Wohngemeinde wenden. Mein Name wird von Amts wegen gestrichen, wenn ich die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr erfülle. Für Luxemburger gilt die Wahlpflicht bis zum Alter von 75 Jahren.

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