Luxemburg und Zusammenleben

Der Nationale Aktionsplan für Integration (Plan d’action national d’intégration - PAN) gibt einen allgemeinen, strategischen und dauerhaften Rahmen für die Umsetzung der Integrationspolitik vor. Er ist zeitlich nicht begrenzt, kann jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Nicht-Luxemburger und der gesellschaftlichen Veränderungen überprüft und angepasst werden. 

Beim begleitenden Integrationsprozess (Parcours d’intégration accompagné – PIA) handelt es sich um ein Integrationsprogramm für die Antragsteller auf internationalen Schutz (DPI) und für Personen mit internationalem Schutzstatus (BPI) im Großherzogtum Luxemburg. Für DPI ist die Teilnahme am Programm obligatorisch.

Der Aufnahme- und Integrationsvertrag (Contrat d'accueil et d'intégration - CAI) wird allen Ausländerinnen und Ausländern angeboten, die 16 Jahre oder älter sind, rechtmäßig in Luxemburg wohnhaft sind und sich hier dauerhaft niederlassen wollen. Der Abschluss eines CAI ist freiwillig. Das Angebot richtet sich sowohl an die Unionsbürger als auch an Drittstaatsangehörige, und zwar gleichermaßen an  Neuankömmlinge sowie langjährig Ansässige.

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