Nationaler Aktionsplan für Integration (PAN Integration)

Der Nationale Aktionsplan (Plan d'action national - PAN) für Integration gibt einen allgemeinen, strategischen und dauerhaften Rahmen für die Umsetzung der Integrationspolitik vor. Er ist zeitlich nicht begrenzt, kann jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Nicht-Luxemburger und der gesellschaftlichen Veränderungen überprüft und angepasst werden. 

Der PAN für Integration umfasst zwei Handlungsfelder:

  • die Aufnahme und Begleitung der Antragsteller auf internationalen Schutz sowie
  • die Integration aller im Staatsgebiet wohnhaften Nicht-Luxemburger.

Ergänzend hierzu wurden drei Querschnittsbereiche festgelegt:

  • der Zugang zu Information und Interaktion,
  • die Qualität der Dienstleistungen,
  • die nationale und internationale Kooperation und Koordination.

Der PAN für Integration wird von allen betroffenen institutionellen und gemeinnützigen Akteuren umgesetzt, und zwar durch Projektausschreibungen, Pilotprojekte sowie die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung der existierenden Integrationsprogramme, zu denen insbesondere der Aufnahme- und Integrationsvertrag (Contrat d’accueil et d’intégration - CAI) und der begleitete Integrationsprozess (Parcours d’intégration accompagné  – PIA) gehören.

Unter der Leitung der Abteilung für Integration wird der PAN für Integration vom interministeriellen Ausschuss für Integration erarbeitet und umgesetzt. Dieser interministerielle Ausschuss zählt 13 Ministerien und eine Verwaltung als Mitglieder.

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