Senioren

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion legt die Leitlinien der Seniorenpolitik fest. Zu den vorrangigen Zielen der Regierung gehören unter anderem die Förderung einer aktiven Planung und positiven Gestaltung des Alterns : die Förderung des Dialogs zwischen den Generationen, der Kampf gegen die soziale Vereinsamung, die Auswertung des bestehenden Angebots, die Qualitätskontrolle bei Tätigkeiten, Diensten und Strukturen für Senioren, die Entwicklung neuer Lebenskonzepte, die Umsetzung des Aktionsplans „Demenzkrankheiten“, die Integration von ausländischen Senioren, die Betreuung, die Unterstützung und die Schulung der Familien sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Um die Senioren bestmöglich informieren zu können, betreibt die Abteilung für Senioren die Internetportale www.luxsenior.lu, www.demenz.lu, sowie das Seniorentelefon (2478-6000).

Das Ministerium regelt auch den Sozialtarif bei einer Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit und unterstützt Senioren, die keine ausreichenden finanziellen Mittel besitzen, um die Kosten für die erforderlichen Hilfs- und Pflegeleistungen zu tragen. Es bietet zudem Zusatzleistungen für die Betreuung in Pflegeheimen an, wenn die persönlichen Mittel für die Unterbringung und den persönlichen Bedarf nicht ausreichen.

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite für Senioren, wir freuen uns auf Sie!

©MFAMIGR Capture Luxsenior DE

 

Zugelassene Dienste

Das Gesetz vom 8. September 1998 über die Regelung der Beziehungen zwischen dem Staat und den in den Bereichen Soziales, Familie und Therapie tätigen Organisationen legt in seinem Artikel 1 fest: "Niemand darf als Haupt- oder Nebenbeschäftigung und gegen Vergütung auf nicht gelegentliche Weise im Bereich Soziales, Freizeit und Bildung, Pflege oder Therapie eine der nachstehend aufgeführten Tätigkeiten ausführen oder ausüben, sofern er nicht im Besitz einer schriftlichen Zulassung des Familienministers, des Ministers für Frauenförderung, des Jugendministers oder des Gesundheitsministers ist, je nachdem, welcher Minister in dem jeweiligen Fall zuständig ist.

Sämtliche juristischen oder natürlichen Personen, die im Bereich Soziales, Freizeit und Bildung oder Pflege für mehr als drei Personen eine Tages- und/oder Nachtbetreuung und -unterbringung anbieten möchten oder die Dienstleistungen für Beratung, Hilfe, Behandlungsleistungen, Unterstützung, Betreuung, Aus- und Weiterbildung im Sozialwesen oder berufliche Orientierung anbieten möchten, müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit über eine Genehmigung der Regierung verfügen.

Diese Genehmigung, die auch als "Zulassung" bezeichnet wird, wird vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion nur dann erteilt, wenn die Einrichtung den von der großherzoglichen Verordnung festgelegten Qualitätsanforderungen genügt.

Die Zulassung ist sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts vorgeschrieben.

Das Ministerium führt in regelmäßigen Abständen Überprüfungen durch.

Das Verzeichnis der Dienste für Senioren führt alle zugelassenen Einrichtungen auf und wird regelmässig aktualisiert.

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