Barrierefreiheit

Die Verbesserung der Zugänglichkeitsbedingungen ist ein wesentliches Element der Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen.

Die Verpflichtungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Barrierefreiheit über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen unabhängig leben und uneingeschränkt an allen Aspekten des Lebens teilnehmen können. Leben, insbesondere durch Gewährleistung des Zugangs zu ihrer Umgebung und zu Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Die im Übereinkommen genannten Maßnahmen gelten unter anderem für Gebäude, Straßen, Transportmittel, öffentliche und private Einrichtungen einschließlich Schulen, Wohnungen, medizinische Einrichtungen und Arbeitsplätze.

Universelle Barrierefreiheit

Luxemburg fördert die Schaffung und das Angebot von Gütern und Dienstleistungen, die von den Grundsätzen des "Design for all" inspiriert sind, und entwickelt die Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes, in den Bereichen Bereich Verkehr, Freizeit, sowie in der Kommunikation (digitale Formate, Drucksachen und Fernsehformate).

Das Regierungsprogramm sieht vor, dass "die Barrierefreiheit ein wesentliches Element für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am sozialen und beruflichen Leben ist." 

Seit diesem Jahr gibt es in Luxemburg eine neue Regelung in diesem Bereich: das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern.

Zugänglichkeit von öffentlichen Räumen mit einem Assistenzhund

Grundsätzlich ist der Zugang zu vielen öffentlichen Räumen für Hunde, wie für Tiere im Allgemeinen, verboten. Assistenzhunde sind  jedoch unerlässlich für die Mobilität, die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Besitzer.

Daher regelt das Gesetz vom 22. Juli 2008 die Zugangsbedingungen für Assistenzhunde zu Transportmitteln, zu öffentlichen oder privaten Räumen, die zur kollektiven Nutzung bestimmt sind, sowie zu Räumen, die für die Ausübung beruflicher, schulischer und sozialpädagogischer Tätigkeiten bestimmt sind. Das Gesetz legt außerdem eine Geldstrafe bei Verweigerung dieses Zugangs fest.

Um einen Assistenzhund erkennen zu können, muss er eine Medaille tragen, die seine Ausbildung bescheinigt und beim Ministerium angefordert werden kann.

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