Status des Arbeitnehmers mit Behinderung
Eine Person, die aufgrund ihrer Behinderung den eigenen Lebensunterhalt auf dem Arbeitsmarkt nicht bestreiten kann, kann die Einstufung als Arbeitnehmer mit Behinderung beantragen.
Durch die Anerkennung des Status als Arbeitnehmer mit Behinderung kann die betroffene Person Stellenangebote erhalten, deren Profil der jeweiligen Behinderung entspricht. Dies gilt sowohl für Stellen auf dem regulären Arbeitsmarkt als auch für Stellen in geschützten Werkstätten.
Inklusionsassistenz am Arbeitsplatz
Sie können die Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen, wenn Sie:
- den Status eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder den Status eines Arbeitnehmers mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit haben,
und wenn Sie von einem Arbeitgeber in der Privatwirtschaft eingestellt sind oder werden
- im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme von mindesten 12 Monaten oder im Rahmen eines Arbeitsvertrages von mindestens 12 Monaten.
Wenn Sie die Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber und dem Inklusionsassistenten/Assistenzdienst bei der ADEM einreichen.
Der Inklusionsassistent/Assistenzdienst wird von Ihnen und Ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber gemeinsam ausgewählt. Die entsprechende Liste wird im luxemburgischen Amtsblatt (Journal officiel) veröffentlicht. Die zugelassenen Inklusionsassistenten/Assistenzdienste werden je nach Fachgebiet aufgeführt.
Im Falle einer Zusage durch die ADEM werden die Kosten für die Inklusionsassistenz vollständig durch den Beschäftigungsfonds übernommen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.inklusion.lu.
Einkommen für schwerbehinderte Personen
Liegt eine Behinderung vor, die es der Person nicht mehr ermöglicht, ihren Lebensunterhalt auf dem Arbeitsmarkt zu bestreiten, kann das Einkommen für schwerbehinderte Personen beantragt werden.
Geschützte Werkstätten
Geschützte Werkstätten sind Arbeitsplätze, deren Aufbau und Funktionsweise an die spezifischen Bedürfnisse und die individuellen Fähigkeiten von Personen angepasst sind, die als Arbeitnehmer mit Behinderung anerkannt wurden.
Derzeit gibt es in Luxemburg 27 geschützte Werkstätten. Die Werkstätten, aber auch andere Einrichtungen, werden im Verzeichnis der zugelassenen Dienste für Menschen mit Behinderungen aufgeführt.