Sozialpolitische Beobachtungsstelle

Mit dem geänderten Gesetz vom 28. Juli 2018 über das Einkommen zur sozialen Eingliederung, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, wurde eine sozialpolitische Beobachtungsstelle eingerichtet, die dem für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zuständigen Minister unterstellt ist.

Aufgaben

Die für die Beobachtungsstelle in Art. 38 des oben genannten Gesetzes vorgesehenen Aufgaben beinhalten:

  • das Ausarbeiten von Vorschlägen für quantitative und qualitative Studien und Analysen im Bereich der Sozialpolitik;
  • den Entwurf und die Durchführung von Maßnahmen zur Bewertung der Sozialpolitik;
  • das Erstellen von Zwischenbilanzen und Synthesearbeiten;
  • das Ausarbeiten von internationalen Vergleichen.

Zusammensetzung

Die Beobachtungsstelle setzt sich aus einem Vertreter einer auf sozioökonomische Forschung spezialisierten Organisation sowie aus Vertretern von Ministerien zusammen, die im Bereich der Sozialpolitik tätig sind. Die Liste der Mitglieder können Sie unter diesem Link einsehen.

Veröffentlichungen

Gesetzgebung

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