EU-Politik

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion bringt sich auch auf europäischer Ebene ein.

  • Es ist im Ausschuss für Sozialschutz für den Bereich "soziale Eingliederung" vertreten.
  • Zudem ist es im Rahmen des Europäischen Semesters der Strategie Europa 2020 nationaler Koordinator für das Ziel "Förderung der sozialen Eingliederung durch Verminderung der Armut" des Nationalen Reformprogramms.
  • Es ist die Verwaltungsbehörde für das "Operationelle Programm für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung" des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD).

Ausschuss für Sozialschutz

Der Ausschuss für Sozialschutz ist ein beratender Ausschuss der Europäischen Union, der den Ministern für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuarbeitet, die im Rat "Beschäftigung und Sozialpolitik" (EPSCO) zusammengeschlossen sind.

Eingesetzt durch den Artikel 160 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat er folgende Aufgaben:

  • Er verfolgt die soziale Lage in der EU und die Entwicklung der Sozialschutzpolitik der EU-Länder. Im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Soziales berichtet er über soziale Eingliederung, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und Renten.
  • Er fördert die Debatte und koordiniert politische Lösungsansätze zwischen den EU-Ländern und der Kommission. Er bereitet die Ratstagungen zum Sozialschutz und zu den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters vor. Er erarbeitet auf Ersuchen des Rates oder der Kommission oder auf eigene Initiative Berichte und gibt Stellungnahmen ab.

Das Ministerium ist im Ausschuss für Sozialschutz für den Bereich soziale Eingliederung vertreten.

Nationales Reformprogramm     

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion ist im Rahmen des Europäischen Semesters der Strategie Europa 2020 nationaler Koordinator für das Ziel "Förderung der sozialen Eingliederung durch Verminderung der Armut" des Nationalen Reformprogramms (auf Französisch oder Englisch)

Das europäische Ziel besteht darin, dass "die soziale Eingliederung insbesondere durch die Verminderung der Armut gefördert werden soll, wobei angestrebt wird, mindestens 20 Millionen Menschen vor dem Risiko der Armut oder der Ausgrenzung zu bewahren".

Die luxemburgische Regierung unterstützt den Ansatz des Europäischen Rates, die soziale Eingliederung zu fördern, indem die Armut durch Maßnahmen vermindert wird, die insbesondere zu einer Erhöhung der Beschäftigungsquote bei Frauen und Alleinerziehenden beitragen, so dass bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 73% erreicht werden soll.

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) unterstützt die Aktionen, die von den EU-Ländern durchgeführt werden, um den am stärksten benachteiligten Personen materielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen ergänzt den Europäischen Sozialfonds (ESF). Er soll den am stärksten benachteiligten Personen helfen, erste Schritte aus der Armut und aus der sozialen Ausgrenzung zu machen. Er trägt dazu bei, dass die grundlegendsten Bedürfnisse befriedigt werden. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass diese Menschen eine Beschäftigung finden oder eine Ausbildung verfolgen können.

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion ist die Verwaltungsbehörde für das Operationelle Programm für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung (auf Französisch). Dessen Umsetzung wird durch jährliche Berichte (auf Französisch) dokumentiert.

Die EU-Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) legt fest, dass die Mitgliedstaaten während des gesamten Programmzeitraums zwei strukturierte Erhebungen unter den Endbegünstigten durchführen müssen, eine erste zur Mitte des Programms und eine zweite im Jahr 2022.  In Luxemburg wurde die zweite Erhebung (auf Französisch) von ILRES in den Monaten Juni und Juli 2022 durchgeführt. 

Das luxemburgische nationale Programm im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wurde zum 31.12.2023 beendet.

Die Maßnahme für die Ärmsten wird vom Ministerium im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) "In die Zukunft investieren" unter der Prioritätsachse 6 "Bekämpfung der materiellen Deprivation" fortgesetzt.

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