Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion hat Verträge mit mehreren Einrichtungen zur Unterbringung von obdachlosen oder von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen geschlossen.
Notunterkünfte für nachts
Die Notunterkünfte für nachts sind das ganze Jahr über geöffnet und werden, abhängig von ihrer Auslastung, zur Verfügung gestellt. Hier werden obdachlose Männer und Frauen aufgenommen.
Das Betreuungspersonal in diesen Einrichtungen steht im Bedarfsfall mit Rat und Tat zur Seite.
Zu den Partnern des Ministeriums zählen zwei Notunterkünfte für nachts:
- die Notunterkunft "Foyer Ulysse", die von Caritas Accueil et Solidarité betrieben wird, und
- die Unterkunft "Abrisud" der Stadt Esch-sur-Alzette.
Einrichtungen zur Unterbringung von Erwachsenen
Die Einrichtungen zur Unterbringung von Erwachsenen stehen Bedürftigen offen, die sozialen Beistand benötigen, um unabhängig leben zu können.
Diese Einrichtungen helfen obdachlosen oder von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, unabhängig davon ob dies auf finanzielle Probleme, Überschuldung, Verlust des Arbeitsplatzes, Beziehungsprobleme, Probleme mit Gewalt, gesundheitliche Schwierigkeiten usw., zurückzuführen ist.
Die Dauer der Unterbringung variiert und hängt von der Zeit ab, die die aufgenommenen Personen benötigen, um wieder ein ausreichendes Maß an Selbstständigkeit zu erlangen, damit sie sich mit oder ohne soziale Betreuung wieder in die Gesellschaft eingliedern können.
Es gibt mehrere Formen von Einrichtungen zur Unterbringung von Erwachsenen (Gemeinschaftsunterkünfte, Einzelzimmer, Wohngemeinschaften, Ein- oder Mehrzimmerapartments usw.), damit die Bedürfnisse der einzelnen Personen in angemessener Weise berücksichtigt werden können. Sie sind Tag und Nacht geöffnet und nehmen sowohl ledige Personen als auch Familien auf.
Je nach Bedürfnissen wird eine soziale Betreuung angeboten, die von gelegentlicher Begleitung bis hin zu dauerhafter Anwesenheit während des Tages reichen kann.
Zu den Partnern des Ministeriums gehören sechs Einrichtungen zur Unterbringung von Erwachsenen. In diesen Einrichtungen stehen mehr als 300 Wohnunterkünfte bzw. Plätze zur Verfügung:
Gesonderte Einrichtungen zur Unterbringung junger Erwachsener
Darüber hinaus gibt es gesonderte Einrichtungen zur Unterbringung junger Erwachsener. Diese sind für Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die bei den Aktivitäten des täglichen Lebens individuelle Unterstützung und Betreuung benötigen, bevor sie wieder ein unabhängiges Leben führen können.
Die betroffenen jungen Erwachsenen werden in geeigneten Unterkünften untergebracht und leben unabhängig. Ihnen werden Gemeinschaftsbereiche wie z. B. Waschraum, Küche, Aufenthaltsraum, Bad usw. zur Verfügung gestellt.
Die Betreuung zielt auf die psychische, soziale und zwischenmenschliche Stabilisierung dieser Personen ab.
Zu den Partnern des Ministeriums gehören drei gesonderte Einrichtungen zur Unterbringung junger Erwachsener: