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  1. Sie haben Anspruch auf die Inklusionsassistenz, wenn Sie ein privater Arbeitgeber sind und beabsichtigen, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, beziehungsweise bereits beschäftigen, der den Status eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder den Status eines Arbeitnehmers mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit innehat, und im Rahmen...

  2. Sie können die Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen, wenn Sie: den Status eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder den Status eines Arbeitnehmers mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit haben, und wenn Sie von einem Arbeitgeber in der Privatwirtschaft eingestellt sind oder werden im Rahmen einer...

  3. Nach Erhalt der Zulassung werden der Inklusionsassistent und die Assistenzdienste in eine im Amtsblatt (Journal officiel) veröffentlichte Liste eingetragen. Die zugelassenen Inklusionsassistenten und Assistenzdienste werden je nach Fachgebiet aufgeführt. Bevor ein Antrag auf Assistenz gestellt wird, müssen die Begünstigten, das...

  4. Das Ministerium begleitet Sie beim Zulassungsverfahren. Zögern Sie nicht, die Mitarbeiter des Ministeriums zu kontaktieren, falls Sie noch Fragen haben. Zulassungsverfahren für natürliche Personen Im Vorfeld zu erledigende Schritte Sie müssen das im Ausland erworbene Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts oder Diplom...

  5. Folgende Aufgaben stellen sich Ihnen als Inklusionsassistent oder Assistenzdienst: Beurteilung der Arbeitssituation und Beschreibung der Herausforderungen und Bedürfnisse des Angestellten mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit auf seinem Arbeitsplatz. Ermittlung der Bedürfnisse des Arbeitgebers und des Personals zur Vorbereitung, Information

  6. Zulassungsbedingungen für natürliche Personen Sie müssen mehrere Bedingungen erfüllen und - je nach Grundausbildung - eine gewisse Berufserfahrung und einen gewissen Weiterbildungsstand aufweisen: Grundausbildung Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts (Diplôme de fin d’études secondaires)[1] Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts (Diplôme de fin d’études...

  7. Die Tätigkeit der Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz (im Folgenden "Inklusionsassistenz" genannt) unterstützt und fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in den regulären Arbeitsmarkt, durch eine an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers angepasste Begleitung. Die Tätigkeit der...

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