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Präsentation des Gesetzesentwurfes zur Qualität der Dienstleistungen für ältere Menschen
Wie im Regierungsprogramm 2018-2023 vorgesehen, überarbeitet der vorgestellte Gesetzesentwurf den Teil betreffend ältere Menschen des Gesetzes vom 8. September 1998, welches die Beziehungen zwischen Staat und Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Familie und Therapie regelt (ASFT-Gesetz). Dieses organisiert...
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Corinne Cahen auf der Ministertagung der OECD zum Thema Migration und Integration
Am 17. Januar 2020 nahm Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration, an einer Ministertagung über Migration und Integration teil, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris organisiert wurde.
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Präsentation des neuen nationalen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2019-2024
Die UN-Behindertenrechtskonvention legt die Rechte von Menschen mit Behinderungen fest und zielt auf die Bekämpfung von Diskriminierung ab, das heißt von Barrieren und Vorstellungen, die Menschen mit Behinderungen davon abhalten, ihre Rechte wahrzunehmen. Mit der Ratifizierung der UNBRK im
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Schaffung des Nationalen Aufnahmeamts (ONA) und der Abteilung für Integration
Das Gesetz vom 4. Dezember 2019 zur Schaffung des Nationalen Aufnahmeamts ("Office national de l'accueil", ONA) unterstellt Minister Jean Asselborn, als Minister für Immigration und Asyl, die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz.
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Arbeitgeber - Eine Inklusionsassistenz beantragen
Sie haben Anspruch auf die Inklusionsassistenz, wenn Sie ein privater Arbeitgeber sind und beabsichtigen, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, beziehungsweise bereits beschäftigen, der den Status eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder den Status eines Arbeitnehmers mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit innehat, und im Rahmen...
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Arbeitnehmer - Eine Inklusionsassistenz beantragen
Sie können die Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen, wenn Sie: den Status eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder den Status eines Arbeitnehmers mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit haben, und wenn Sie von einem Arbeitgeber in der Privatwirtschaft eingestellt sind oder werden im Rahmen einer...
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Ich habe eine Zulassung - was nun?
Nach Erhalt der Zulassung werden der Inklusionsassistent und die Assistenzdienste in eine im Amtsblatt (Journal officiel) veröffentlichte Liste eingetragen. Die zugelassenen Inklusionsassistenten und Assistenzdienste werden je nach Fachgebiet aufgeführt. Bevor ein Antrag auf Assistenz gestellt wird, müssen die Begünstigten, das...
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Zulassungsverfahren
Das Ministerium begleitet Sie beim Zulassungsverfahren. Zögern Sie nicht, die Mitarbeiter des Ministeriums zu kontaktieren, falls Sie noch Fragen haben. Zulassungsverfahren für natürliche Personen Im Vorfeld zu erledigende Schritte Sie müssen das im Ausland erworbene Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts oder Diplom...
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Aufgaben
Folgende Aufgaben stellen sich Ihnen als Inklusionsassistent oder Assistenzdienst: Beurteilung der Arbeitssituation und Beschreibung der Herausforderungen und Bedürfnisse des Angestellten mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit auf seinem Arbeitsplatz. Ermittlung der Bedürfnisse des Arbeitgebers und des Personals zur Vorbereitung, Information
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Zulassungsbedingungen
Zulassungsbedingungen für natürliche Personen Sie müssen mehrere Bedingungen erfüllen und - je nach Grundausbildung - eine gewisse Berufserfahrung und einen gewissen Weiterbildungsstand aufweisen: Grundausbildung Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts (Diplôme de fin d’études secondaires)[1] Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts (Diplôme de fin d’études...
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Inklusionsassistent
Die Tätigkeit der Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz (im Folgenden "Inklusionsassistenz" genannt) unterstützt und fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in den regulären Arbeitsmarkt, durch eine an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers angepasste Begleitung. Die Tätigkeit der...
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Lex Delles und Corinne Cahen nahmen an der Präsentation des neuen Designs und der mobilen App des Labels "EureWelcome" teil
Das "EureWelcome" Label, das von der Generaldirektion für Tourismus des Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit der Nationalen Informations- und Begegnungsstelle im Bereich Behinderung - Info-Handicap - vergeben wird, basiert auf dem "Design for all" Konzept.
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