Die Regierung hat einen Gebärdedolmetscher eingestellt, um den Zugang von Gehörlosen zu Regierungsinformationen zu verbessern

©MFAMIGR  , Corinne Cahen, ministre de la Famille, de l’Intégration et à la Grande Région, entourée de représentants de l’association DaafLux et de Lynn Menster, traductrice en langues des signes (2e de gauche)
, Corinne Cahen, ministre de la Famille, de l’Intégration et à la Grande Région, entourée de représentants de l’association DaafLux et de Lynn Menster, traductrice en langues des signes (2e de gauche)
Corinne Cahen, ministre de la Famille, de l�Int�gration et � la Grande R�gion, entour�e de repr�sentants de l�association DaafLux et de Lynn Menster, traductrice en langues des signes (2e de gauche)

Seit dem 15. Juli 2014 hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion eine Gebärdendolmetscherin eingestellt.

In Anbetracht der Tatsache, dass 0,1% der Weltbevölkerung gehörlos ist, schätzt man, dass in Luxemburg 250 bis 300 Personen betroffen sind (in Europa sind es 750.000).

Die betroffenen Personen erleben regelmäßig Situationen, in denen sie sich ausgeschlossen fühlen, weil es ihnen nicht gelingt, ihre Umgebung zu verstehen oder sich zu verständigen.

Menschen mit Behinderung besser in die Gesellschaft integrieren

Das Programm der Regierung sieht eine Verbesserung des Zugangs zur physischen Umwelt und zu Informations- und Kommunikationangeboten für behinderte Menschen vor, unter anderem auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologien für Gehörlose.

Ziel ist es Menschen mit Behinderung besser in die Gesellschaft zu integrieren, ihnen zu ermöglichen autonom zu leben und ihre Rechte auszuüben.

In diesem Sinne, hat die Regierung eine Gebärdensprachdolmetscherin eingestellt, deren Aufgabe es ist, die Ministerien und Verwaltungen in ihren Kontakten mit hörgeschädigten Menschen zu unterstützen.

Die Dolmetscherin wird aus dem Luxemburgischen, Deutschen und Französischen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzen und umgekehrt. In Luxemburg verwendet die Mehrzahl der gehörlosen Menschen die Deutsche Gebärdensprache.

Sie wird hörgeschädigte Menschen im Umgang mit den staatlichen Verwaltungen unterstützen, dies unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse. Die an den Regierungsrat anschließenden Pressebriefings sowie verschiedene Pressekonferenzen von einzelnen Regierungsmitgliedern werden in Zukunft in DGS gedolmetscht.

Sie wird ebenfalls die Ministerien und Verwaltungen bei der Ausarbeitung innovativer Projekte für Gehörlose unterstützen.

Zu den Prioritäten der Regierung zählen außerdem die offizielle Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache und deren Verbreitung. Auf diesem Gebiet hat sich die Regierung für eine Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache im Rahmen einer Änderung des Sprachengesetzes vom 24. Februar 1984 entschieden. Die Arbeiten sind gegenwärtig in vollem Gange.

Mitgeteilt vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion

 

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