Nationaler Aktionsplan

2012 veröffentlichte Luxemburg den ersten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in dem Prioritäten und gezielte Maßnahmen in 11 Bereichen festgelegt wurden.   

Auf Initiative des Ministeriums, das gegenüber dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf die Rolle der nationalen Anlaufstelle (national focal point) und in Luxemburg die Rolle des Koordinators für die Umsetzung der UNBRK übernimmt, haben mehrere Minister im Jahr 2012 "UNBRK-Kontaktstellen" innerhalb jener Ministerien benannt, die hauptsächlich von den Bestimmungen der Konvention betroffen sind.

Diese Kontaktstellen haben die Aufgabe, die Umsetzung des nationalen Aktionsplans zu beschleunigen und sicherzustellen, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen bei der Verabschiedung neuer gesetzlicher, administrativer oder technischer Maßnahmen gewahrt werden. 

Der zweite nationale Aktionsplan 2019-2024

In ihrem Koalitionsvertrag verpflichtete sich die Regierung dazu, einen zweiten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNBRK für den Zeitraum 2019 bis 2024 zu entwickeln.

Der neue Aktionsplan enthält 29 Prioritäten, 55 Ziele und 97 konkrete Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich die betroffenen Ministerien verpflichtet haben.

Um sicherzustellen, dass die im neuen nationalen Plan behandelten Themen mit den Themen übereinstimmen, die von den Menschen mit Behinderungen in Luxemburg als die dringlichsten angesehen werden, wurde die Auswahl der Themen vom Hohen Behindertenrat (Conseil supérieur des personnes handicapées - CSPH)  zusammen mit der Lenkungsgruppe „Aktionsplan“ getroffen. Diese beiden Konsultationsgremien setzen sich hauptsächlich aus Menschen mit Behinderungen und Vertretern von Verbänden von und für Menschen mit Behinderungen zusammen.

Acht Themen wurden als vorrangig angesehen:

  1. Sensibilisierung (Artikel 8 der UNBRK)
  2. Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12 der UNBRK)
  3. Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 der UNBRK)
  4. Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen (Artikel 21 der UNBRK)
  5. Bildung (Artikel 24 der UNBRK)
  6. Gesundheit (Artikel 25 der UNBRK)
  7. Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 der UNBRK)
  8. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 der UNBRK)

Der Plan wurde vom Ministerium in enger Abstimmung mit anderen Ministerialabteilungen, Verbänden, verschiedenen Interessensgruppen, dem CSPH und der Lenkungsgruppe erstellt. Dabei ist jedes Ministerium verantwortlich für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen des Aktionsplans, die in seine Zuständigkeit fallen.

Für jede der 97 konkreten Aktionen werden ein Indikator und eine Frist angegeben. Die Indikatoren und die Fristen werden es dem externen Bewerter ermöglichen, im Jahr 2022 eine erste Halbzeitbewertung (auf Französisch) durchzuführen. Eine abschließende Bewertung wird 2025 stattfinden.

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