Vorstellung des Abschlussberichts über die Evaluierung der Maßnahme "Einkommen zur sozialen Eingliederung"

Am 21. Juli 2023 lud der Minister für Familie und Integration, Max Hahn, zu einer Pressekonferenz ein, um den Abschlussbericht über die Evaluierung der Maßnahme Revenu d'inclusion sociale (REVIS) in Anwesenheit von Vertretern des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) und der Inspection générale de la sécurité sociale (IGSS) vorzustellen.

©MFAMIGR (v.l.n.r.) Pierre Lammar, Ministerium für Familie, Integration und die Großregion; Max Hahn, Minister für Familie und Integration; Frédéric Berger, Inspection générale de la sécurité sociale (IGSS); Silvia Girardi, Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER).
(v.l.n.r.) Pierre Lammar, Ministerium für Familie, Integration und die Großregion; Max Hahn, Minister für Familie und Integration; Frédéric Berger, Inspection générale de la sécurité sociale (IGSS); Silvia Girardi, Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER).

"Manche Menschen haben nicht die finanziellen Mittel, um ihre Bedürfnisse zu decken und ein Leben in Würde zu führen. In Luxemburg können sie jedoch auf die Solidarität der Gesellschaft zählen", sagt Max Hahn, Minister für Familie und Integration.

Das REVIS ist eines der wichtigsten Mittel zur Bekämpfung der Einkommensarmut und der sozialen Ausgrenzung. Das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) soll Haushalte mit geringem Einkommen unterstützen und allen Personen, die die vorgesehenen Bedingungen erfüllen, eine grundlegende Existenzsicherung bieten.

Derzeit beziehen 10.000 Haushalte, d. h. 24.000 Personen, REVIS. Ein Drittel dieser Haushalte hat kein weiteres Einkommen.

Im November 2021 wurden das LISER und die IGSS vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion beauftragt, eine Evaluierung des REVIS-Systems durchzuführen. Diese Evaluierung geht auf einen Antrag zurück, der von der Abgeordnetenkammer bei der Einführung des Gesetzentwurfs Nr. 7113 über REVIS verabschiedet wurde.

Die REVIS-Maßnahme trat am 1er Januar 2019 in Kraft und ersetzt das Revenu minimum garanti (RMG), dessen gesetzliche Grundlage aus dem Jahr 1986 stammte.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Evaluierung

Die Beträge für Familien mit Kindern und insbesondere die Beträge für Alleinerziehende mit Kindern ermöglichen es diesen Familien, über 19% bis 51% mehr finanzielle Mittel zu verfügen, als sie im Kontext des RMG erhalten hätten. Das REVIS ist somit ein wichtiges Instrument, um die Kinderarmut in Luxemburg zu reduzieren.

Im Auftrag des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion hat das Statec Ende 2022 ein Referenzbudget für Haushalte mit Kindern errechnet. Dieses Budget stellt das Minimum dar, das für ein menschenwürdiges Leben im Land notwendig ist. In seiner Analyse kommt das Statec zu dem Schluss, dass das REVIS einen guten Schutz für diese Haushalte bietet: Es übersteigt das Mindestbudget in fast allen Fällen.

Die Auswertung zeigt jedoch auch, dass kinderlose Haushalte weniger finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung haben, wodurch sie etwas unter dem RMG-Niveau liegen. Ein Punkt, der von einer künftigen Regierung besonders beachtet werden muss.

Eines der Hauptziele des REVIS ist es, die Leistungsempfänger zur Aufnahme einer Tätigkeit zu motivieren, um ihnen den Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen, wobei die Fähigkeiten und die persönliche Situation jedes Einzelnen berücksichtigt werden. Im Rahmen dieses Bereichs wurden die vom Office national d'inclusion sociale (ONIS) und von der ADEM vorgeschlagenen Aktivierungsmaßnahmen angepasst und aufeinander abgestimmt.

Laut Bericht des LISER und der IGSS hat sich das "Profiling" der ADEM bewährt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Begünstigten effizient und korrekt vermittelt werden und dass die sogenannten "Passerelles" oder "Brücken", die zwischen den beiden Systemen bestehen, funktionieren und es ermöglichen, die Begünstigten bei Bedarf neu zu orientieren.

Das REVIS-Gesetz hat auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden neu geregelt. Die Verwaltungsverfahren und die Betreuung der Begünstigten wurden deutlich verbessert. Dennoch wurde auch festgestellt, dass einige Punkte noch präzisiert werden müssen, sei es im Bereich der Kommunikation oder im Bereich der Prozeduren.

Die Integration der Regionalagenten für soziale Eingliederung (ARIS) in die Sozialämter hat ihre Früchte getragen und eine umfassendere Betreuung der REVIS-Empfänger ermöglicht. Dieser Weg sollte fortgesetzt und bestimmte Kooperationen in diesem Bereich konkretisiert und verfeinert werden.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion

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