Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung "Ministerium für Familie, Integration und die Großregion" ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4

Je nach Bildschirm reicht der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund nicht aus - Kriterium 4.1

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

  • Vor dem 22/09/2018 veröffentlichte Dokumente: Übersetzungen und Barrierefreiheit sind in Arbeit.
  • Inhalte von Dritten: Nach Möglichkeit werden Textinformationen und barrierefreie Fassungen bereitgestellt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von diesen Internetseiten mit den im RGAA 4 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Ministerium für Familie, Integration und die Grossregion".

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie eine E-Mail an michele.staus@fm.etat.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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