Neues Gesetz über die Zugänglichkeit öffentlicher Räume für Menschen mit Behinderungen

Die Ausübung des in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechts, sich frei zu bewegen, ist eine wesentliche Voraussetzung für ein unabhängiges Leben und setzt den Zugang zur physischen Umwelt voraus. 

©MFAMIGR Mädchen im Rollstuhl und Frau zu Fuss überqueren die Strasse

 

Es muss jedoch festgestellt werden, dass trotz der im Gesetz vom 29. März 2001 über die Zugänglichkeit öffentlich zugänglicher Räume verankerten Verpflichtungen zur Zugänglichkeit immer noch eine Diskrepanz zwischen Absicht und Wirklichkeit besteht. Daher ist es notwendig, den entsprechenden Rechtsvorschriften mehr Wirksamkeit zu verleihen. 

Das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit öffentlicher Räume, öffentlicher Straßen und gemeinschaftlicher Wohngebäude sieht mehrere Hebel vor, um diese Schwierigkeiten zu beheben, beispielsweise:

  • Die Anforderungen an die Zugänglichkeit sind nicht mehr auf öffentlich zugängliche Orte im öffentlichen Bereich beschränkt, sondern müssen künftig für alle kollektiv genutzten, öffentlichen und privaten Orte gelten. 
  • 10 % der Wohnungen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, um zu einer schrittweisen Erhöhung des Anteils an Wohnungen zu gelangen, die an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden können.
  • Einführung des Konzepts der Lösungen mit gleicher Wirkung, um die Vorschriften flexibler zu gestalten und innovative und kreative technische Lösungen für öffentlich zugängliche Orte zu ermöglichen.
  • Die Schaffung eines Beirats für Barrierefreiheit, der unter anderem die Aufgabe hat, Stellungnahmen zu Anträgen auf Ausnahmeregelungen und Lösungen mit gleicher Wirkung abzugeben. Die Einrichtung dieses neuen Beirats ermöglicht auch eine aktive Einbeziehung der direkt Betroffenen.
  • Die Einführung von strafrechtlichen Sanktionen für Arbeiten, die nicht den Anforderungen entsprechen, oder für die Verweigerung der Anpassung einer bestehenden Immobilie an die Anforderungen. 

Das Gesetz vom 7. Januar 2022 ist rechtskräftig  ab dem 1. Juli 2023.

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