Arbeitgeber - Eine Inklusionsassistenz beantragen

Sie haben Anspruch auf die Inklusionsassistenz, wenn Sie ein privater Arbeitgeber sind und beabsichtigen, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, beziehungsweise bereits beschäftigen, der

  • den Status eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder den Status eines Arbeitnehmers mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit innehat,

und

  • im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme von mindesten 12 Monaten oder eines Arbeitsvertrages von mindestens 12 Monaten bei Ihnen angestellt ist oder sein wird.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf eine Begleitung von:

  • maximal 150 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 12 und weniger als 18 Monaten,
  • maximal 225 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 18 und weniger als 24 Monaten,
  • maximal 300 Stunden bei einem Arbeitsvertrag oder einer Beschäftigungsmaßnahme von mindestens 24 Monaten.

Wenn Sie die Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem (zukünftigen) Arbeitnehmer und dem Inklusionsassistenten/dem Assistenzdienst bei der ADEM einreichen.

Der Inklusionsassistent/der Assistenzdienst wird von Ihnen und Ihrem (zukünftigen) Arbeitnehmer gemeinsam ausgewählt. Die entsprechende Liste wird im Amtsblatt (Journal officiel) veröffentlicht. Die zugelassenen Inklusionsassistenten/Assistenzdienste werden je nach Fachgebiet aufgeführt.

Im Falle einer Zusage durch die ADEM werden die Kosten für die Inklusionsassistenz vollständig durch den Beschäftigungsfonds übernommen.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die ADEM.

Die ADEM bearbeitet, bewertet und entscheidet über die von den potenziellen Begünstigten eingereichten Assistenzanträge. Sie begleitet die Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Verfahrens und kümmert sich um die Vergütung des Inklusionsassistenten/ des Assistenzdienstes.

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