Inklusion geht überall !

Behinderung diskriminiert nicht. Ob Sänger, Lehrer oder Direktorin, jeder kann eine Behinderung haben. Das Ziel dieser Kampagne ist es, ein öffentliches Bewusstsein zu schaffen, dass eine inklusive Gesellschaft nur mit der Unterstützung und den Anstrengungen von jedem Einzelnen stattfinden kann. Sie lädt auch jeden Einzelnen dazu ein, sich zu überlegen auf welche Art und Weise er Inklusion in seinem Alltag leben kann.

Diese Internetseite will den Besuchern das Konzept der Inklusion anhand von Text, Fotos und den untengenannten Internetlinks näherbringen und Beispiele aufzeigen, wo und wie jeder Einzelne seinen Beitrag zur Inklusion leisten kann (z.B. als ehrenamtlicher Mitarbeiter in einer Vereinigung im Behindertenbereich).

Lasst uns alle aktiv werden für Inklusion!

„Inklusion für alle und überall“

...ist ein Konzept nach welchem unsere Gesellschaft funktionieren soll. Jeder soll die Möglichkeit haben, sein Leben nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten sowie aktiv und ohne Einschränkungen an allen Bereichen der Gesellschaft teilnehmen zu können.

Eine inklusive Gesellschaft passt sich den spezifischen Bedürfnissen seiner Bürgerinnen und Bürgern an und nicht umgekehrt.

Inklusion kann in allen Bereichen des Alltags gelebt werden: im Sport- oder Kulturbereich, im Transportwesen, im Bausektor, auf der Arbeit, in der Schule usw.

Jeder von uns kann auf seine Art und Weise zu mehr Inklusion in der Gesellschaft beitragen!

So kann ein Architekt zum Beispiel seine Gebäude barrierefrei gestalten, gemäß den Zugänglichkeitsnormen für Menschen mit Behinderungen. Kinder und ihre Eltern können an Sport- und Musikunterricht teilnehmen, der Menschen mit und ohne spezifische Bedürfnisse zusammenbringt. Unternehmer können die Internetseite ihrer Firma  zugänglich machen für Menschen mit Behinderungen usw.

Es gibt zahlreiche Beispiele wie Inklusion im Alltag gelebt werden kann!

 

Die Kampagne  und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Luxemburg hat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2011 ratifiziert. Seitdem wurden nach und nach viele Maßnahmen und Bestimmungen, in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen sowie Organisationen, die im Behindertenbereich aktiv sind, umgesetzt.

Die Sensibilisierungskampagne basiert vor allem auf den im Artikel 19 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgelisteten Anregungen:

Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass:

  • Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
  • Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
  • gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Organisationen, die im Bereich Inklusion arbeiten:

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