Ausbildung

Reform der Ausbildung zur Hilfskraft im Pflegebereich (Aide socio-familiale – ASF)

Nach der Einführung des neuen Berufsbefähigungszeugnisses (certificat de capacité professionnelle - CCP) "CCP Assistent bei der alltäglichen Begleitung" durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE), teilt das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion mit, dass die Ausbildung zur Hilfskraft im Pflegebereich (aide socio-familiale - ASF) künftig nicht mehr unter der alten Regelung angeboten wird.

Die Ausbildung in Form eines CCP wird künftig vollständig unter der Aufsicht des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) stehen und die ASF-Ausbildung ersetzen.

Die derzeitigen ASF-Kandidaten, deren Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, setzen ihre Ausbildung bis zum Erhalt des Zertifikats unter der alten Regelung fort.

Ehemalige Kandidaten, die die Prüfung bereits bestanden und das Zertifikat erhalten haben, bleiben bei ihrem Arbeitgeber unter ASF-Vertrag und erhalten weiterhin den C2-Status in der Gehaltstabelle im SAS-Kollektivvertrag.

Neue CCP-Ausbildung " Assistent bei der alltäglichen Begleitung "

Die neue Ausbildung " Assistent bei der alltäglichen Begleitung " wird ab dem Schuljahr 2023-2024 angeboten und dauert 2 Jahre. Sie findet an einem Tag (8 Stunden) pro Woche in einer Ausbildungseinrichtung statt und basiert inhaltlich auf dem Ausbildungsplan für die Hilfskraft im Pflegebereich.

Sie wird in drei Formen organisiert:

  • berufliche Erstausbildung
  • Erwachsenenausbildung
  • berufsbegleitende Ausbildung

Wie die ASF-Ausbildung, bereitet auch die CCP-Ausbildung " Assistent bei der alltäglichen Begleitung " die Auszubildenden auf die tägliche Betreuung von älteren Menschen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Menschen mit Krankheiten, Kindern und Jugendlichen usw. vor. Diese Betreuung umfasst sowohl den Pflege- und Gesundheitsbereich als auch die pädagogische Betreuung im Alltag und ggf. die Unterstützung bei der Hausarbeit.

Berufliche Erstausbildung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Zugang zur beruflichen Erstausbildung zu erhalten:

  • mindestens 15 Jahre alt sein
  • mindestens 18 der 54 Module in der Vorbereitungsphase erfolgreich abgeschlossen haben (5e P)
  • einen Ausbildungsvertrag mit einer Sozial-, Bildungs- oder Pflegeeinrichtung abgeschlossen haben

Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung, die von den Berufskammern festgelegt wird.

Ab dem 2. Mai 2023 können sich Schülerinnen und Schüler, die sich für den CCP "Assistent bei der alltäglichen Begleitung" interessieren, bei den folgenden Behörden anmelden oder informieren:

  • ADEM, Berufsberatungsstelle (service d‘orientation professionnelle) in der Maison de l'Orientation in Luxemburg oder 247 85480
  • ADEM Agentur Esch/Belval 247 75411
  • Maison de l'Orientation "Beim Park" Diekirch 247 65430

Die folgenden Schulen werden die Ausbildung im Schuljahr 2023-2024 anbieten: Lycée du Nord Wiltz, Lycée technique pour professions de santé, Lycée technique de Bonnevoie, Ecole privée Fieldgen und Lycée Bel-Val.

Erwachsenenausbildung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Zugang zur Erwachsenenausbildung zu erhalten:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • seit mindestens 12 Monaten nicht mehr in einer Erstausbildung oder einer
  • initialen Klasse im Schulsystem eingeschrieben gewesen sein
  • mindestens 12 Monate lang durchgehend bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) versichert sein, mit einem Umfang von mindestens 16 Stunden pro Woche. Diese 12 Monate können auch zeitlich aufgeteilt sein
  • einen Ausbildungsvertrag mit einer Sozial-, Bildungs- oder Pflegeeinrichtung abgeschlossen haben  
  • Personen, die ihre Schulzeit nicht in Luxemburg verbracht haben, müssen einen Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2.2 in Luxemburgisch vorlegen

Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung in Höhe des sozialen Mindestlohns. Die Ausbildungseinrichtung kann sich die Differenz zwischen dem sozialen Mindestlohn und der ursprünglichen Ausbildungsvergütung erstatten lassen.

Ab dem 2. Mai 2023 können sich Erwachsene, die sich für den CCP "Assistent bei der alltäglichen Begleitung" interessieren, bei den folgenden Behörden anmelden oder informieren:

  • ADEM, Berufsberatungsstelle (service d‘orientation professionnelle) in der Maison de l'Orientation in Luxemburg oder 247 85480
  • ADEM Agentur Esch/Belval 247 75411
  • Maison de l'Orientation "Beim Park" Diekirch 247 65430

Der CCP wird vom Lycée technique pour professions de santé in Luxemburg, dem CNFPC in Esch/Alzette und dem CNFPC in Ettelbrück angeboten.

Berufsbegleitende Ausbildung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung zu erhalten:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • einen Arbeitsvertrag mit einer Sozial-, Bildungs- oder Pflegeeinrichtung haben
  • der Arbeitgeber muss damit einverstanden sein, dass der Bewerber an einem Tag pro Woche am Unterricht im Ausbildungszentrum teilnimmt und sich dazu verpflichten, jedes Semester ein betriebliches Ausbildungsmodul zu bewerten
  • Personen, die ihre Schulzeit nicht in Luxemburg verbracht haben, müssen einen Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2.2 in Luxemburgisch vorlegen

Die Auszubildenden erhalten weiterhin ihr normales Gehalt.

Der CCP wird vom Lycée technique pour professions de santé in Luxemburg, dem CNFPC in Esch/Alzette und dem CNFPC in Ettelbrück angeboten.

Interessierte Bewerber können sich ab sofort bei der Abteilung für Berufsausbildung des MENJE per E-Mail secretariat@sfp.lu oder telefonisch 247 85239 informieren. 

Ausbildung als Lebensbetreuer(in)

Das Ministerium erstattet gemeinnützigen Vereinen, die vertragliche Vereinbarungen mit dem Staat haben und nicht über genügend eigene Mittel verfügen, die Auszubildendenvergütungen sowie die Lohnnebenkosten. Die Erstattung wird ausschließlich für die Erstausbildung zum Lebensbetreuer gewährt. Das Ministerium behält sich das Recht vor, die Anträge abhängig von den verfügbaren Mitteln und den bei der luxemburgischen Arbeitsagentur ADEM gemeldeten Plätzen zu bewilligen.

Um die Erstattung in Anspruch nehmen zu können, müssen spätestens bis zum 10. Juli die verfügbaren Ausbildungsplätze für das nächste Schuljahr angemeldet werden.

Anschließend können die Vereine vierteljährliche Erstattungsanträge einreichen. 

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