Vereine und Zusammenleben

Vereine und interkulturelles Zusammenleben

Zuschüsse für Vereine

Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen bewilligt Beihilfen für Vereine, die ein Projekt im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens und/oder der Bekämpfung von Diskriminierung entwickeln und einen Zuschussantrag für dessen Umsetzung stellen.

Folgende Personen können einen Zuschuss beantragen: gemeinnützige Vereine und Verbände.

Im Jahr 2024 werden den Vereinen, im Rahmen der Ausschreibung, zwei Arten von Zuschüssen angeboten:

  1. Unterstützung für Vereine, die Projekte zur Förderung des Zusammenlebens und zur Bekämpfung von Diskriminierung[CF2]  initiieren;
  2. Unterstützung für Vereine, die zur Sensibilisierungskampagne "Je peux voter" (Ich kann wählen) im Rahmen der Europawahlen beitragen möchten.

Die Anträge (Formular und aufgelistete Anhänge) werden von der Abteilung für interkulturelles Zusammenleben geprüft, die die Förderfähigkeit des Projekts anhand der Kriterien beurteilt, welche auch in den "Gewährungsmodalitäten 2024" beschrieben sind. Der Antrag muss vollständig sein und innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:

Beihilfen „interkulturelles Zusammenleben“- Projekte zur Förderung des Zusammenlebens und zur Bekämpfung von Diskriminierung:

  • 1. Februar 2024 - Projekte, die zwischen dem 14. März 2024 und dem 31. Dezember 2024 stattfinden;
  • 2. Mai 2024 - Projekte, die zwischen dem 13. Juni 2024 und dem 31. Dezember 2024 stattfinden;
  • 2. September 2024 - Projekte, die zwischen dem 7. Oktober 2024 und dem 31. Dezember 2024 stattfinden;

Beihilfen „Kampagne“ – Veranstaltungen, die zur Sensibilisierungskampagne im Rahmen der Europawahlen beitragen:

  • 1. Februar 2024 - Veranstaltungen, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 15. April 2024 stattfinden (Frist für die Eintragung in die Wählerlisten);
  • 1. März 2024 - Veranstaltungen, die zwischen dem 1. April 2024 und dem 15. April 2024 stattfinden (Frist für die Eintragung in die Wählerlisten).

Informationsveranstaltungen zu den Themen und Modalitäten dieses Aufrufs sind an folgenden Terminen geplant:

  • Am 7. Februar 2024 um 18.00 Uhr auf Französisch – Präsenzveranstaltung im Ministerium (Anmeldefrist ist der 5. Februar 2024);
  • Am 26. März 2024 um 18.00 Uhr auf Französisch – Präsenzveranstaltung im Ministerium (Anmeldefrist ist der 22. März 2024);
  • Am 2. Juli 2024 um 18.00 Uhr auf Französisch  – Präsenzveranstaltung im Ministerium (Anmeldefrist ist der 28. Juni 2024).

Um sich für eine dieser Informationsveranstaltungen anzumelden, müssen alle Kontaktdaten an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden, die auch die Anlaufstelle für alle Fragen zu Zuschüssen für Vereine ist: subsides.zesummeliewen@fm.etat.lu

ALLE INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG 2024 FINDEN SIE IN UNSEREN "GEWÄHRUNGSMODALITÄTEN 2024"

 

Zum letzten Mal aktualisiert am