Der interministerielle Ausschuss für Integration

Der interministerielle Ausschuss für Integration wird von der Abteilung für Integration koordiniert und entwickelt und überwacht die Umsetzung des PAN Integration. Der interministerielle Ausschuss umfasst 13 Ministerien und eine Verwaltung. 

Zusammensetzung des Ausschusses

Das Gesetz vom 16. Dezember 2008 legt die Zusammensetzung und Arbeitsweise des interministeriellen Ausschusses für Integration fest, dem 13 Ministerien und eine Verwaltung angehören:

  • Ministerium für Familie, Integration und die Großregion;
  • Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft;
  • Ministerium für Hochschulwesen und Forschung;
  • Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten / Einwanderungsbehörde;
  • Ministerium für Wirtschaft;
  • Ministerium für Gleichstellung von Frauen und Männern;
  • Ministerium für Wohnungsbau;
  • Ministerium für den öffentlichen Dienst;
  • Ministerium für Justiz;
  • Ministerium für Bildung, Kinder, und Jugend;
  • Ministerium für Gesundheit;
  • Ministerium für Kultur;
  • Innenministerium;
  • Arbeitsagentur.

Der interministerielle Ausschuss tagt nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr. Unter der aktuellen Zusammensetzung hat sich der Ausschuss bei seinem ersten Treffen im Oktober 2017 ein Mandat und hat sich klare Missionen gegeben. 

Tagesordnung der Sitzungen
  • 16. Dezember 2020 
Sitzungsprotokolle
  • 16. Dezember 2020 

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